Veröffentlichung 11.06.26 | Fragenfrist 07.07.26 | Abgabefrist 07.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
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