Der vorliegende Rahmenvertrag umfasst den Störungsdienst, die Unterhaltung, die Netzanschluss(wieder-)herstellung und das Projektgeschäft in Bezug auf das Wassernetz des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen sind solche, die typischerweise in einem Kalenderjahr anfallen.