Frist abgelaufen

Wassertechnische Anlagen im Land Berlin - Überwachung Wassertechnische Anlagen 2026 - 2029

Die SenMVKU betreibt am Tegeler See in Berlin-Reinickendorf, im Oberhafen und an der Schleuse in Berlin Neukölln drei Belüftungs- und Eisfreihalteanlagen. Außerdem werden eine Schlauchwehranlage in der Panke in Berlin-Mitte, eine Spundwandbeleuchtungsanlage im Rummelsburger See in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg sowie die wasserbautechnischen Anla-gen am Flughafensee in Berlin Reinickendorf unterhalten. Zusätzlich wird die im Besitz des Landes Berlin befindliche Schleuse Neukölln von dieser Abteilung betrieben. Diese technischen Anlagen werden regelmäßig kontrolliert, gewartet, geschaltet und instandgesetzt. Die War-tungsarbeiten, aufgeteilt in vier Einzelverträge, sind zu überwachen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
31.10.25
Fragenfrist
21.11.25
Teilnahmefrist
01.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
E-Mail
submissionsstelle.tiefbau@senmvku.berlin.de
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Telefon
+49 3090254-7118
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Website
https://www.berlin.de/sen/uvk/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zu 4.3.6 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 3 VgV) Der Bewerber verfügt über folgende technische Ausstattung

    - AVA-Software mit aktueller GAEB-Schnittstelle (kompatibel zu RIB iTWO).

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Zu 4.1.1 des Bewerberbogens (§ 44 VgV):
    • Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
    • Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    • A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
    • B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
    • Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    • Zu 4.2.4 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
    • Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
    • für Personenschäden von 1.500.000,- Euro,
    • für sonstige Schäden von 3.000.000,- Euro,
    • bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
    • Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
    • Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
    • Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
  • Mindestkriterien

    • Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
    • Referenzen des Bewerbers über mindestens 2 Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Als vergleichbar gewertet werden 2 Referenzobjekte, die die folgende Anforderungen erfüllen:
    • - Leistungen der Überwachung von Wassertechnischen Anlagen an Gewässern 1. oder 2. Ordnung (gemäß Wassergesetze der Bundesländer bzw. Bundeswasserstraßengesetz) und
    • - erbracht in den letzten zehn Jahren gerechnet bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung und
    • - eigenverantwortlich ausgeführt und
    • - unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber.
    • Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten
    • Referenzbescheinigungen vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Nur Preis gemäß § 7 Nr. 7.3 des Vertrages

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Lose (1)

Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
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