Frist abgelaufen

Wasserwerk Warmen - Tiefbau- und Rohrleitungsbau

Die Angebotsfrist ist am 17. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 23. August 2024

  • STRABAG AG Direktion Nord Bereich Nordhorn, Osterwald · 5.867.484 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
30.04.2024
Angebotsfrist
17.06.2024
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beabsichtigt die Erweiterung des Wasserwerkes Hamm in Fröndenberg-Warmen. Errichtet werden die Trinkwasseranlage (TWA) nebst dem Absetzbecken und drei Trockenbeeten, sowie die Sanierung der Brunnenstuben Nr . 3 und Nr. 8. Der Brunnen Nr. 5 wird erst nach Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) neu gebaut und an das Rohrleitungssystem angeschlossen. Außerdem ist eine Gewässerausbaumaßnahme am Rammbach durchzuführen.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.04.24
Fragenfrist
07.06.24
Abgabefrist
17.06.24
Öffnung
17.06.24
Vertragsbeginn
03.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamm, Deutschland
E-Mail
s.roettger@stadtwerke-hamm.de
Telefon
+49 2381274-1160

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
    • zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
    • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten) vergleichbar sind
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 47 Abs. 3 SektVO), so wird gemäß § 47 Abs. 3 SektVO vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss ein Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz von jeweils mindestens 5 Mio. Euro nachweisen.
    • a) Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen innerhalb der letzten 5 Jahre
    • zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum
    • der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen
    • b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal)
    • zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124)
    • die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen
    • c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist. d) Zulassung für die Verlegung von Trinkwasserleitungen gemäß DVGW GW301. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) bzw. dem Nachweis zu d) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben und Unterlagen im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Mindestanforderung zu a): Nachweis von mindestens 2 Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen innerhalb der letzten 5 Jahre.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal-tungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.)
    • eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB6 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB4 Seiten
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