Veröffentlichung 10.06.26 | Teilnahmefrist 24.06.26 |
Eignungskriterien
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen von Objektplanung Gebäude nachzuweisen wie folgt: - Mindestens 6 Referenzobjekte über Errichtung von Wohnhäusern - Die anrechenbaren Kosten der KG 300+400 nach DIN 276 müssen mindestens 4,5 Mio. EUR netto betragen. - Bei allen Referenzen müssen Leistungen für die Objektplanung für Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten erbracht worden sein. Ist das Objekt fertig gestellt, darf die Fertigstellung nicht vor dem 01.05.2016 liegen. - Der Bewerber muss seine Erfahrung mit der Planung von sozial gefördertem Wohnungsbau und energiegeförderten Wohnungsbau nachweisen. Dementsprechend müssen 3 der Referenzen Objekte betreffen, welche mit Fördermittel umgesetzt worden sind. Eine der Referenzen muss ein Objekt betreffen, welches mit sozialer Wohnraumförderung geplant wurde. - Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Bauvorhaben für öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen. So müssen 2 der Referenzen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde. - Der Bewerber muss nachweisen, dass er bei mindestens einem Projekt die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung Baubeschreibung mit Leistungsprogramm als Grundlage für die Vergabe an einen Total- oder Generalunternehmer eigenständig durchgeführt hat. Diese Anforderungen kann sowohl innerhalb der 6 geforderten Referenzen erfüllt werden oder durch eine zusätzliche Referenz nachgewiesen werden. - Für mindestens zwei Referenzobjekte muss eine Tiefgaragenplanung mit mind. 20 Stellplätzen nachgewiesen werden. - Für zwei Referenzen ist darzustellen, dass die erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. - Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. - Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare für den Bereich der Objektplanung mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer - 40 Stunden Architekt/Ingenieur - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Ideen zur wirtschaftlichen, nachhaltigen und städtebaulich integrierten Umsetzung der Wohnanlage: Hinsichtlich der "Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Ideen zur wirtschaftlichen, nachhaltigen und städtebaulich integrierten Umsetzung der Wohnanlage" wird die nachvollziehbare Darstellung der planerischen Herangehensweise bewertet, insbesondere im Hinblick auf: - wirtschaftliche und flächeneffiziente Umsetzung, - nachhaltige und förderfähige Planung, - Integration in das städtebauliche Umfeld, - Umgang mit den Anforderungen an QNG, Barrierefreiheit und Energieversorgung, - Schnittstellenkoordination (insbesondere Wärmenetz, Regenwasser, Tiefgarage, Freianlagen), - sowie die Vorbereitung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die spätere GU-Vergabe. Es werden ausdrücklich keine Planungskonzepte, Entwürfe oder zeichnerischen Lösungen gefordert. 0-3 Punkte: Die Darstellung lässt nur ein eingeschränktes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen. Die Lösungsansätze sind überwiegend allgemein gehalten, wenig projektbezogen oder berücksichtigen wesentliche Anforderungen der Maßnahme nur unzureichend. 4-6 Punkte: Die Darstellung lässt ein grundsätzlich gutes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen. Die Lösungsansätze sind überwiegend nachvollziehbar und geeignet, die wesentlichen Anforderungen der Maßnahme zu berücksichtigen. Einzelne Aspekte bleiben jedoch allgemein oder nur teilweise konkretisiert. 7-10 Punkte: Die Darstellung lässt ein sehr gutes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen. Die Lösungsansätze sind schlüssig, projektbezogen, nachvollziehbar und berücksichtigen die wesentlichen Anforderungen der Maßnahme in besonderem Maße. Die Herangehensweise erscheint geeignet, eine wirtschaftliche, nachhaltige und qualitativ hochwertige Umsetzung des Vorhabens sicherzustellen.
Berufserfahrung und Organisation des vorgesehenen Projektteams: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Berufserfahrung und Organisation des vorgesehenen Projektteams" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem ein beruflich unerfahrenes oder weitgehend unerfahrenes Projektteam vorgeschlagen wird und/oder oder ein Projektteam, das nicht überwiegend gemeinsam an einem Projekt gearbeitet hat. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Projektteam vorgeschlagen wird, das überwiegend aus berufserfahrenen Mitgliedern besteht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein eingespieltes, sehr erfahrenes und qualifiziertes Projektteam vorgeschlagen wird, welches aufgrund von besonderen Kompetenzen einen deutlichen Mehrwert für das Projekt bietet, wobei es schlüssig dargelegt wird, dass dieses Projektteam auch bereits Projekte gemeinsam abgewickelt hat.
Qualitätsmanagement im Rahmen des Planungsprozesses: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitätsmanagement im Rahmen des Planungsprozesses" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termingerecht, kostengerecht und qualitätsgesichert erfolgt, und zwar nicht nur die eigene des Bieters, sondern auch diejenige der Fachplaner. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt und das erwarten lässt, dass die Leistung termingerecht, kostengerecht und Qualität gesichert erbracht wird. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert wird, dass die Projektziele sichergestellt werden und eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
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