Veröffentlichung 20.05.26 | Fragenfrist 05.06.26 | Abgabefrist 18.06.26 | Öffnung 18.06.26 |
Eignungskriterien
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Der Bieter hat folgende Erklärungen abzugeben: Gesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (netto) pro Jahr muss mindestens 1.500.000,00 EUR betragen haben.
Der Bieter hat folgende Erklärungen abzugeben: Spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Betreuung von Websites und im Zusammenhang mit Unternehmenskommunikation) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Bieter hat einen Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind, zu erbringen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 3.000.000,00 Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an fest angestellten Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren. Mindestanforderung: Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2025, 2024, 2023).
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