Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Gemeinde Hagnau am Bodensee

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2026
Angebotsfrist
Die Gemeinde Hagnau am Bodensee macht bekannt, dass der bestehende Wasser-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Hagnau am Bodensee mit der Hagnauer Gemeinde-werke GmbH für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2026 ausläuft. Die Gemeinde Hagnau am Bodensee beabsichtigt, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen. Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Gemeinde Hagnau am Bodensee das Recht zur Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern auf dem Gebiet der Gemeinde Hagnau am Bodensee eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Hagnau am Bodensee während der Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Hagnau am Bodensee, Deutschland
Vertragslaufzeit
360 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
waizmann@hagnau.de
Telefon
07532430021
Website
https://www.gemeinde-hagnau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat die nachfolgenden Teilnahmebedingungen zur erfüllen. Sofern sich der Bewerber für die Wasserversorgung Dritter bedienen wird (Pächter oder Betriebsführer), ist die Eignung für den Dritten wie nachstehend nachzuweisen. 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister In Form von Eigenerklärungen werden gefordert

    • - Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Organigramm des Unternehmens, Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend: Darstellung der Konzernstrukturen und der gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen)
    • - Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
    • (a) Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
    • (b) Der Bewerber befindet sich in Liquidation
    • (c) Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
    • (d) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt
    • (e) Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
    • In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
    • - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie)
    • der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
    • 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
    • - Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • - Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
    • In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
    • - Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist
    • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    • In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
    • - Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte
    • die als Referenz herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
    • Die Gemeinde Hagnau am Bodensee behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB24 Seiten
Eignungskriterien287 KB4 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB16 Seiten
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