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Weiterentwicklung des Infoportals

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
Es werden IT-Dienstleistungen vergeben im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Infoportals der WIBank. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit, Stabilität und Regelkonformität der Systeme sicherzustellen. Die Anwendungen müssen kontinuierlich an neue regulatorische Anforderungen, technologische Entwicklungen und die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden. Für die Konzeption und technische Umsetzung ist fachliches Wissen zu den verschiedenen Förderprogrammen und Quellsystemen erforderlich. Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet. Die konkrete Umsetzung von Weiterentwicklungs-, Pflege- und Supportleistungen erfolgt ausschließlich über separate Einzelaufträge.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Teilnahmefrist
10.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail
Infoportal2027@leinemann-partner.de
Telefon
+49 69913201
Website
https://www.helaba.com/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Anforderung

    • Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
    • Nachweis: Eigenerklärung, Anlage 02_Erklärung zur Eignung. Zudem ist der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, als Anlage beizufügen.
    • a) Der Bewerber hat eine bestehende und aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr aufweisen. b) Der Bewerber hat den Nachweis einer bestehenden und aktuell gültigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr zu erbringen. Besteht eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung), dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vor Leistungsbeginn abgeschlossen und dem Auftraggeber unverzüglich vorgelegt wird.
    • Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung.
  • Es ist eine Eigenerklärung (vgl. Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung) mit den folgenden Angaben abzugeben

    • a) Der jährliche Gesamtumsatz der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Höhe von EUR 1.500.000,- brutto
    • b) Die jährlichen Gesamtumsätze in den Geschäftsbereichen des Auftragsgegenstandes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Jährlicher Umsatz in Höhe von EUR 750.000,- brutto pro Jahr.
  • 1) Anforderung

    • Der Bewerber muss nachweisen, dass er über hinreichende eigene Personalkapazität an qualifizierten Fachkräften verfügt, um die Leistungen in den Bereichen Data Warehouse, ETL und Reporting zuverlässig und ausfallsicher erbringen zu können. Maßgeblich sind ausschließlich fest angestellte (intern beschäftigte) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags tatsächlich für entsprechende Aufgaben zur Verfügung stehen.
    • Diese drei Aufgabenbereiche bilden die für die Auftragsdurchführung kritischen Kernaufgaben. Die Beschränkung auf eigenes, fest angestelltes Personal ist zur Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Datenkonsistenz und Vertraulichkeit im regulatorischen Melde- und Berichtswesen der Förderbank notwendig.
    • Die Personalkapazität muss die folgenden drei Aufgabenbereiche jeweils eigenständig abdecken:
    • • Datenmodellierung und DWH-Architektur
    • • ETL-Entwicklung (Oracle PL/SQL)
    • • Berichtsentwicklung (Jasper Reports, jXLS)
    • Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter darf nur einem Aufgabenbereich zugeordnet werden
    • eine Mehrfachanrechnung derselben Person in mehreren Bereichen ist nicht zulässig.
    • Sprachliche Anforderung: Fachkräfte in Schlüsselrollen (Projektleitung, fachliche Analyse und Kommunikation mit dem Auftraggeber) müssen über folgende Deutschkenntnisse verfügen: mindestens Muttersprache oder vgl. dt. Sprachdiplom GER Stufe C1 gemäß Europäischem Referenzrahmen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise (z. B. Zertifikate) gesondert anzufordern.
    • 2) Nachweis: Vorlage einer Eigenerklärung (Anlage 02_Erklärung_zur_Eignung), in der die Anzahl der fest angestellten, qualifiziert verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags getrennt nach den drei Aufgabenbereichen ausgewiesen wird:
    • • Datenmodellierung und DWH-Architektur
    • • ETL-Entwicklung (Oracle PL/SQL)
    • • Berichtsentwicklung (Jasper Reports, jXLS)
    • 3) Auswahlkriterien:
    • Der öffentliche Auftraggeber bewertet die Anzahl der FTE der qualifizierten Fachkräfte quantitativ:
    • Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten:
    • Schritt 1 – Mindestbesetzung (Eintrittsbedingung):
    • In jedem der drei Aufgabenbereiche müssen mindestens 2 Mitarbeiter verfügbar sein. Wird diese Mindestbesetzung in auch nur einem Bereich unterschritten, wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet. Es handelt sich damit nicht um eine Mindestanforderung an die Eignung. Eine Überbesetzung in anderen Bereichen kann eine Lücke nicht ausgleichen.
    • Schritt 2 – Punktebewertung:
    • Sind in allen drei Bereichen mindestens 2 Mitarbeiter vorhanden, wird die Gesamtkapazität bewertet. Zur Vermeidung einer einseitigen Konzentration auf einen einzelnen Bereich werden je Aufgabenbereich höchstens 5 Mitarbeiter auf die Bewertung angerechnet
    • darüberhinausgehende Mitarbeiter eines Bereichs bleiben unberücksichtigt. Aus den so gekappten Werten wird die anrechenbare Gesamtzahl gebildet (Maximum 15) und nach der folgenden Staffel bewertet:
    • • Wird die Mindestbesetzung in einem Bereich nicht erfüllt, so erhält der Bewerber 0 Punkte
    • • Werden 6 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 2 Punkte
    • • Werden 7-8 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 4 Punkte
    • • Werden 9-11 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 6 Punkte
    • • Werden 12-14 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 8 Punkte
    • • Bei Vorliegen von 15 FTE oder mehr qualifizierter Fachkräfte (voll Besetzung 5 /5 /5), erhält der Bewerber die Maximalpunktzahl von 10 Punkten.
    • 4) Gewichtungsfaktor: 2.
    • Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach ISO 27001 bzw. hierzu alternativ des IT-Grundschutzes nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
    • Liegt keine Zertifizierung vor, ist der Sicherheitsstandard nach ISO 27001 bzw. die Einhaltung des IT-Grundschutzes nach BSI durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
    • Die Eigenerklärung muss die Versicherung enthalten, dass für alle in der Zuständigkeit des Bieters abgearbeiteten Leistungen der IT-Grundschutz nach BSI bzw. die Einhaltung der Sicherheitsstandards gemäß ISO 27001 gewährleistet werden.
    • Sofern der Bereich, der zur Erbringung der Leistungen herangezogen wird, im betroffenen Unternehmen von anderen, nicht betroffenen Bereichen abgeteilt werden kann, ist nur für diesen Bereich die Einhaltung und die Standards gemäß ISO 27001 bzw. des IT-Grundschutzes nach BSI zu gewährleisten.
    • Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
  • Allgemeine Hinweise und Bewertungsmaßstab sämtlicher Referenzen (Referenzübergreifend)

    • 1) Bewertung: Eine Differenzierung bei der Punktevergabe erfolgt über die Vergleichbarkeit der ausgeführten Referenz mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Projektbeschreibung. Dabei wird insbesondere die fachliche Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung einer wertenden Betrachtung nach folgenden Maßstäben unterzogen:
    • 0 Punkte: Referenz nicht vorgelegt oder Referenz betrifft keine vergleichbaren Leistungen
    • 10 Punkte: Die Referenz entspricht den konkret ausgeschriebenen Leistungen oder geht sogar darüber hinaus.
    • Eine Bewertung mit Punkten zwischen 0 und 10 erfolgt entsprechend dem Grad der Vergleichbarkeit der Referenzleistung. Fehlen bei Referenzen bei den Projektbeschreibungen geforderte Angaben, findet dies bei der Wertung Berücksichtigung. Werden nach der Bekanntmachung/dem Vordruck Referenzen Angaben zu zwei Referenzen erwartet, erfolgt je Referenz eine hälftige Teilung der erzielten Punkte, so dass die Maximalpunktzahl nur erreicht werden kann, wenn die erwarteten zwei Referenzen eingereicht werden. Die vorgesehene Gewichtung wird durch entsprechende Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor umgesetzt.
    • 2) Mindestanforderung: Es sind - einschließlich der bewerteten Personalressourcen - mindestens 189 Punkte / 70 % zu erzielen (Mindestanforderung). Werden weniger als die vorgenannte Punktzahl erreicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
    • Hinweis: Soweit nicht vorgelegte/nicht vergleichbare Referenzleistungen zum Ausschluss führen, ist dies gesondert bei dem jeweiligen Referenzkriterium gekennzeichnet.

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