Veröffentlichung 05.06.26 | Abgabefrist 02.07.26 | Öffnung 02.07.26 | Vertragsbeginn 03.08.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.Darüber hinaus hat der Bieter die originalen Unterlagen gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A auf Verlangen (innerhalb von 6 Kalendertage) vorzulegen.Die Bieter haben zum Nachweis ihrer Fachkunde gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A mit dem Angebot nachzuweisen:Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) Beurteilungsgruppe AK3 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. *) aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.htmlDie Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).Die Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine unterschriebene Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG gem. § 8 vorzulegen.Hinweis: Wird keine unterschriebene Eigenerklärung vorgelegt, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG nicht gewertet.
Zuschlagskriterien
Details siehe Vergabeunterlagen
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