Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 17.08.26 | Teilnahmefrist 24.08.26 |
Eignungskriterien
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck (laut Satzung, Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug) Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Mindestbedingungen Berufshaftpflichtversicherung Architekt*in: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 3 Mio EUR / sonstige Schäden 3 Mio EUR) versicherbar // Landschaftsarchitekt*in: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar. // Technische Gebäudeausrüstung: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar. // Tragwerksplanung: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Brandschutz: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Für alle gilt: Nachweis der bestehenden Versicherung mit Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.
Mindestanforderung an den durchschnittlichen Jahresumsatz: im Mittel der letzten 3 Jahre (2023 / 2024 / 2025) für entsprechende Leistungen: Architekt*in (Objektplanung Gebäude): 1 Mio. EUR netto // Landschaftsarchitekt*in (Objektplanung Freianlagen): 500.000 EUR netto. // Tragwerksplanung: 500.000 EUR netto. // Technische Gebäudeausrüstung: 500.000 EUR netto. // Bei Büros nicht älter als 3 Jahre werden Umsatzangaben seit der Gründung des Büros gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften gleicher Fachdisziplinen wird der geforderte Nachweis über den Umsatz in Summe gewertet. Bei Eignungsleihe siehe Punkt zusätzliche Informationen.
Referenzen Objektplanung Gebäude (Architektur)
Referenzen der Fachplanungen
Zuschlagskriterien
Platzierung im Wettbewerb
Umgang mit Überarbeitungshinweisen zum Wettbewerbsergebnis: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
Prozessqualität, Erfahrung des Schlüsselpersonals, Personaleinsatzkonzept, Arbeitsstruktur, Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
Honorarangebot: Honorarangebot mit Grundleistungen, Besonderen Leistungen, inkl. Nebenkosten und Stundensätze. Die Auswertung erfolgt rechnerisch. Erreichbar sind 0-5 Punkte.
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