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Wettbewerb Schulzentrum Sandweg Rösrath

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Im Schulzentrum Sandweg 19 in Rösrath besteht aufgrund des teilweise stark veralteten und energetisch sowie funktional unzureichenden Gebäudebestands der Gemeinschaftsgrundschule (GGS), der Katholischen Grundschule (KGS) sowie des Mittelbaus ein grundlegender Erneuerungsbedarf. Die Stadt Rösrath plant daher eine zukunftsfähige Neuordnung des Standorts durch den Ersatz der Bestandsgebäude. Vorgesehen ist die Errichtung von Neubauten für die vierzügige GGS und die dreizügige KGS auf dem bestehenden Grundstück ohne kostenintensive Interimsmaßnahmen. Ergänzend soll auf dem Gelände ein gemeinsames Multifunktionsgebäude mit Mensa und Zweifeldsporthalle entstehen, das eine neue städtebauliche Mitte des Schulstandorts bildet. Über einen Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren sollen die Generalplanungsleistungen vergeben werden für Architektur, Tragwerksplanung, Technischer Gebäudeausrüstung sowie Freianlagen und Brandschutz.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Fragenfrist
17.08.26
Teilnahmefrist
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Rösrath, Deutschland
E-Mail
Fachbereich6@roesrath.de
Telefon
+49 2205 802-126
Website
https://www.roesrath.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Architektin bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck (laut Satzung, Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug) Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

  • Mindestbedingungen Berufshaftpflichtversicherung Architekt*in: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 3 Mio EUR / sonstige Schäden 3 Mio EUR) versicherbar // Landschaftsarchitekt*in: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar. // Technische Gebäudeausrüstung: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar. // Tragwerksplanung: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Brandschutz: im Auftragsfall mindestens Deckungssummen für Personenschäden 1,5 Mio EUR / sonstige Schäden 1 Mio EUR) versicherbar // Für alle gilt: Nachweis der bestehenden Versicherung mit Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.

  • Mindestanforderung an den durchschnittlichen Jahresumsatz: im Mittel der letzten 3 Jahre (2023 / 2024 / 2025) für entsprechende Leistungen: Architekt*in (Objektplanung Gebäude): 1 Mio. EUR netto // Landschaftsarchitekt*in (Objektplanung Freianlagen): 500.000 EUR netto. // Tragwerksplanung: 500.000 EUR netto. // Technische Gebäudeausrüstung: 500.000 EUR netto. // Bei Büros nicht älter als 3 Jahre werden Umsatzangaben seit der Gründung des Büros gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften gleicher Fachdisziplinen wird der geforderte Nachweis über den Umsatz in Summe gewertet. Bei Eignungsleihe siehe Punkt zusätzliche Informationen.

  • Referenzen Objektplanung Gebäude (Architektur)

    • 3 Referenzen gem. § 34 HOAI HZ III als Neubau oder Erweiterungsbau mit einer Mindestgröße von 3.000 qm BGF
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • bei mindestens zwei der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-4 erbracht sein
    • mindestens eine Referenz muss als Neubau oder Erweiterungsbau aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung gem. Objektliste Anlage 10 HOAI sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt.
  • Referenzen der Fachplanungen

    • // Referenzen Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektur): 2 Referenzen gem. § 39 HOAI Honorarzone III mit einer Mindestgröße von 1.000 qm
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • bei mindestens einer Referenz müssen die Leistungsphasen 2-5 erbracht sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt // Referenzen Tragwerksplanung: 2 Referenzen gem. § 51 HOAI Honorarzone III als Neubau oder Erweiterungsbau mit einer Mindestgröße von 3.000 m² BGF
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • für beide Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-4 erbracht worden sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt // Referenzen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ALG 4,5,7,8 (ELT): 2 Referenzen gem. § 55 HOAI für die ALG 4,5,7,8 (ELT) als Neubau oder Erweiterungsbau
    • mit einer Mindestgröße von 3.000 m² BGF
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • für beide Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-4 erbracht worden sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt // Referenzen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ALG 1,2,3 (HKLS) 2 Referenzen gem. § 55 HOAI für die ALG 1,2,3 (HKLS) als Neubau oder Erweiterungsbau
    • mit einer Mindestgröße von 3.000 m² BGF
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • für beide Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-4 erbracht worden sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt // Referenzen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ALG 7.1 (Küchenplanung): 2 Referenzen gem. § 55 HOAI für die ALG 7.1 als Neubau oder Erweiterungsbau
    • mit einer Mindestgröße von 3.000 m² BGF
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • für beide Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-4 erbracht worden sein
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt // Referenzen Brandschutz: 2 Referenzen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes
    • Alter der Referenzen: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.07.2018 oder später)
    • mindestens eine der Referenzen muss realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist erfolgt.

Zuschlagskriterien

  • Platzierung im Wettbewerb

    • Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit der ersten Preisträgerin/ dem ersten Preisträger durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Dabei wird folgende Wertung zu Grunde gelegt: 1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis 3,75 Punkte, 3. Preis: 2,5 Punkte
    • ggf. weitere Preise bei Änderung Preisgeldverteilung: 0 Punkte. Die Punktzahl wird entsprechend gewichtet.
  • Umgang mit Überarbeitungshinweisen zum Wettbewerbsergebnis: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.

  • Prozessqualität, Erfahrung des Schlüsselpersonals, Personaleinsatzkonzept, Arbeitsstruktur, Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen: Die Bewertung erfolgt durch das Vergabegremium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Erreichbar sind 0-5 Punkte.

  • Honorarangebot: Honorarangebot mit Grundleistungen, Besonderen Leistungen, inkl. Nebenkosten und Stundensätze. Die Auswertung erfolgt rechnerisch. Erreichbar sind 0-5 Punkte.

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