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Wiederinbetriebnahme Munitionslager Kriegsfeld - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) i. S. d. § 4 Abs.5 BBodSchV nach DIN 19639

- Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) i. S. d. § 4 Abs. 5 BBodSchV nach DIN 19639 - Fachgutachterliche Beratung des ausführenden Unternehmens und der Objektüberwachung - Erstellen von Konzepten zur Beprobung - Entnahme von Proben aller Art, z.B. Haufwerks- und Material Beprobungen, Freimessungsproben, Insitu-Beprobungen, GW-Beprobungen, Schöpfproben aus offenen Gewässern etc. - Erstellen der Probenahmeprotokolle - Feldarbeiten und Analytik - Erstellen von Entsorgungskonzepten und Klären von Entsorgungswegen incl. Festlegung von Entsorgungsstellen - Überwachung der Eingriffe in den Untergrund, Betreuung der Erd- und Aushubarbeiten - Überwachung der Separation der Rückbaufraktionen - Bewertung von Baugrubensicherungen / Böschungen - Dokumentation aller Leistungen - Klären von rechtlichen Fragen in Bezug auf Abfallrecht und Boden- Grundwasserschutz - Umwelttechnische Berichte, Angabe der Abfallschlüssel, Aufzeigen möglicher Einbau- bzw. Entsorgungswege - Betrieb einer Fläche zur Annahme, Aufbereitung, Zwischenlagerung, Bereitstellung und Abtransport

Zeitplan

Veröffentlichung
28.07.26
Fragenfrist
24.08.26
Teilnahmefrist
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kaiserslautern, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,00 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,00 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1.500.000,- EUR pro Jahr betragen.

  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der Bauleiter Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) eines Ingenieurstudiums, welches zur Absolvierung des Zertifizierungslehrgangs Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) berechtigt, nachweisen. Zudem muss er den Nachweis zur Zertifizierung der Fachkraft zur Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) nach den Kriterien im Anhang C der DIN 19639 nachweisen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren nach Studienabschluss nachweisen. Der Bauleiter zum Betrieb der Erdmassenlogistikfläche muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) eines Ingenieurstudiums, welches zur Absolvierung des Zertifizierungslehrgangs Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) berechtigt, nachweisen. Zudem muss er einen Nachweis zur Zertifizierung der Fachkraft zur Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) nach den Kriterien im Anhang C der DIN 19639 nachweisen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren, davon mind. 2 Jahre Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachweisen.

  • Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Maßnahme, b) Kurze Beschreibung der Maßnahme, c) Auftraggeber mit Name und Anschrift, d) Art der Maßnahme, e) Rechnungswert, Honorarhöhe in Euro (brutto) f) Leistungsstand der Referenz, g) Zeitraum der Leistungserbringung, Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Für den Bewerber / das Unternehmen sind Referenzen über vergleichbare Leistungen mit folgenden Merkmalen nachzuweisen: Wertungskriterium: Mind. 3 Referenzen für die bodenkundliche Baubegleitung, Umweltbaubegleitung oder geotechnischen Bauüberwachung. Honorarwert der Referenz: mind. 100.000,- EUR brutto Zugelassener Referenzzeitraum: 5 Jahre, d.h. es werden alle Referenzen zugelassen die nach dem 31.07.2021 abgeschlossen wurden und vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen sind. Für den Projektleiter sind Referenzen über vergleichbare Leistungen mit folgenden Merkmalen nachzuweisen: Wertungskriterium: Mind. 1 Referenz für die bodenkundliche Baubegleitung, Umweltbaubegleitung oder geotechnischen Bauüberwachung. Honorarwert der Referenz: mind. 100.000,- EUR brutto Zugelassener Referenzzeitraum: 5 Jahre, d.h. es werden alle Referenzen zugelassen die nach dem 31.07.2021 abgeschlossen wurden und vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen sind. Für den Bauleiter sind Referenzen über vergleichbare Leistungen mit folgenden Merkmalen nachzuweisen: Wertungskriterium: Mind. 1 Referenz für die bodenkundliche Baubegleitung, Umweltbaubegleitung oder geotechnischen Bauüberwachung. Honorarwert der Referenz: mind. 100.000,- EUR brutto Zugelassener Referenzzeitraum: 5 Jahre, d.h. es werden alle Referenzen zugelassen die nach dem 31.07.2021 abgeschlossen wurden und vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen sind.

  • Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 12 Beschäftigte betragen.

Zuschlagskriterien

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (Unterlagen zur konkreten Maßnahme werden zur Verfügung gestellt): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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Vertragsentwurf37 KB24 Seiten
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