Frist abgelaufen

Wilster-Erschließungsanlagen-Altstadt

Planungsleistung für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Freianlagen gem. HOAI (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 und besondere Leistungen) für die Umgestaltung von Erschließungsanlagen in der Altstadt von Wilster.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.10.25
Fragenfrist
13.11.25
Abgabefrist
20.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kronshagen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
mareike.hauschild@big-bau.de
Telefon
+49 431 5468-0
Website
https://big-bau.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Jahresumsatz: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den Jahren 2022, 2023, 2024. Mindestanforderung für gemittelten Umsatz gem. Ausschreibung, bezogen auf den Gesamtumsatz der Geschäftsjahre: 200.000 EUR.

  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung

    • 3 Mio. für Personenschäden und 3 Mio. für sonstige Schäden
    • Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
  • Erklärung zur Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss. Mindestanforderung: 6 beschäftigte Mitarbeitende pro Jahr

  • Technische Ausrüstung: Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF-Format auch einen Datenaustausch im DOC-Format, im XLS-Format und im MPP-Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bieters/der Bietergemeinschaft vorgesehen ist.

  • Projektteam: Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe). Relevant ist die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Eignung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. für Bieter aus dem europäischen Ausland im Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates, aus der die beruflichen Qualifikation der Projektleitung erkennbar wird, vorliegt. Mindestanforderung Projektteam: 1 Projektleitung, 1 stellv. Projektleitung, 1 Projektbearbeitung. Mindestanforderung Qualifikation: Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.

  • Referenzen: Nachweis der fachlichen Eignung des Bieters gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV - Referenzen für vergleichbare Leistungen, die das Unternehmen erbracht hat. Vergleichbar sind in diesem Fall Planungsleistungen für die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Straßenräume oder Plätze. Maximal drei vergleichbare Referenzen je Leistungsbild werden gewertet. Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz je Leistungsbild für vergleichbare realisierte Leistungen der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen bis zur LPH 2 gem. § 47 HOAI und bis zur LPH 2 gem. § 39 HOAI).

Zuschlagskriterien

  • Honorar: Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum güstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 40 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in Verfahrensbedingungen benannte Formel.

  • Konzept zur Leistungserbringung: Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Planungskonzepts (zulässig sind Text, Grafiken, Skizzen) bewertet. Im Rahmen des Konzepts ist auf folgende Aspekte einzugehen: - Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Berücksichtigung not-wendiger Richtlinien und sonstiger Belange, Konzeptvorschläge zum angedachten Vorhaben sowie inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang. - Konzeptionelle Planungsidee Die Darstellungsform ist freigestellt, neben textlichen Ausführungen sind zeichnerische Darstellungen/Skizzen, fotografische Darstellungen vergleichbarer Objekte etc. zugelassen, werden aber nicht zwingend gefordert und daher auch nicht vergütet. - Bei den vorgenannten Inhalten ist nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters insbesondere auf folgendes der Schwerpunkt zu legen: -Hervorheben der erkennbaren besonderen Herausforderungen -Zeitplanung unter Hervorhebung der möglichen kritischen Punkte und Verzögerungen -Darstellung der bautechnischen Umsetzung mit Details sowie unter Hervorhebung der besonderen Herausforderungen -Darstellung von möglichen Risiken (wirtschaftlich, technisch, zeitlich und rechtlich), die bei der Projektumsetzung besonders relevant werden können sowie Darstellung möglicher zweckmäßiger Lösungsansätze.

  • Referenzen der Projektleitung: Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. Einschlägig sind Referenzen, die die Projektleitung durch vergleichbare Leistungen erlangt hat. Vergleichbar sind in diesem Fall Planungsleistungen für die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Straßenräume oder Plätze. Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen bis zur LPH 2 gem. § 47 HOAI und bis zur LPH 2 gem. § 39 HOAI). Abzugeben sind Referenzen für beide ausgeschriebenen Leistungsbilder. Mindestanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 wertbare Referenz pro Leistungsbild. Es werden max. 3 Referenzen pro Leistungsbild gewertet. Punkteverteilung: - 1. Referenz Verkehrsanlagen: 3 Punkte - 2. Referenz Verkehrsanlagen: 3 Punkte - 3. Referenz Verkehrsanlagen: 4 Punkte = max. 10 Punkte für die Referenzen Verkehrsanlagen - 1. Referenz Freianlagen: 3 Punkte - 2. Referenz Freianlagen: 3 Punkte - 3. Referenz Freianlagen: 4 Punkte = max. 10 Punkte für die Referenzen Freianlagen

  • Referenzen der Projektleitung (Denkmalschutz/Kirchendenkmalschutz): Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. Einschlägig sind Referenzen, die die Erfahrung der Projektleitung im Umgang mit denkmalgeschützten Arealen (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Freiflächen) und / oder im Umgang mit Kirchendenkmälern (bezogen auf die Verkehrs- und Freianlagen) zeigen. Ausreichend ist im Umgang mit Kirchendenkmälern, wenn ein Projekt die Einbeziehung einer Kirchengemeinde mit einem denkmalgeschützten Kirchengebäude und dazugehöriger Freifläche erforderte und es aus diesem Grunde eine Schnittstelle in der Planung gab. Eine Mindestanforderung zur Abgabe gibt es nicht. Wenn keine Referenzen abgegeben werden, ist dies zulässig und wird mit 0 Punkten bewertet. Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Punkteverteilung: - Referenz 1: 3 Punkte - Referenz 2: 3 Punkte - Referenz 3: 4 Punkte

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