Veröffentlichung 05.02.26 |
Zuschlagskriterien
Honorar: Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum güstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 40 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in Verfahrensbedingungen benannte Formel.
Konzept zur Leistungserbringung: Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Planungskonzepts (zulässig sind Text, Grafiken, Skizzen) bewertet. Im Rahmen des Konzepts ist auf folgende Aspekte einzugehen: - Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Berücksichtigung not-wendiger Richtlinien und sonstiger Belange, Konzeptvorschläge zum angedachten Vorhaben sowie inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang. - Konzeptionelle Planungsidee Die Darstellungsform ist freigestellt, neben textlichen Ausführungen sind zeichnerische Darstellungen/Skizzen, fotografische Darstellungen vergleichbarer Objekte etc. zugelassen, werden aber nicht zwingend gefordert und daher auch nicht vergütet. - Bei den vorgenannten Inhalten ist nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters insbesondere auf folgendes der Schwerpunkt zu legen: -Hervorheben der erkennbaren besonderen Herausforderungen -Zeitplanung unter Hervorhebung der möglichen kritischen Punkte und Verzögerungen -Darstellung der bautechnischen Umsetzung mit Details sowie unter Hervorhebung der besonderen Herausforderungen -Darstellung von möglichen Risiken (wirtschaftlich, technisch, zeitlich und rechtlich), die bei der Projektumsetzung besonders relevant werden können sowie Darstellung möglicher zweckmäßiger Lösungsansätze.
Referenzen der Projektleitung: Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. Einschlägig sind Referenzen, die die Projektleitung durch vergleichbare Leistungen erlangt hat. Vergleichbar sind in diesem Fall Planungsleistungen für die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Straßenräume oder Plätze. Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen bis zur LPH 2 gem. § 47 HOAI und bis zur LPH 2 gem. § 39 HOAI). Abzugeben sind Referenzen für beide ausgeschriebenen Leistungsbilder. Mindestanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 wertbare Referenz pro Leistungsbild. Es werden max. 3 Referenzen pro Leistungsbild gewertet. Punkteverteilung: - 1. Referenz Verkehrsanlagen: 3 Punkte - 2. Referenz Verkehrsanlagen: 3 Punkte - 3. Referenz Verkehrsanlagen: 4 Punkte = max. 10 Punkte für die Referenzen Verkehrsanlagen - 1. Referenz Freianlagen: 3 Punkte - 2. Referenz Freianlagen: 3 Punkte - 3. Referenz Freianlagen: 4 Punkte = max. 10 Punkte für die Referenzen Freianlagen
Referenzen der Projektleitung (Denkmalschutz/Kirchendenkmalschutz): Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. Einschlägig sind Referenzen, die die Erfahrung der Projektleitung im Umgang mit denkmalgeschützten Arealen (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Freiflächen) und / oder im Umgang mit Kirchendenkmälern (bezogen auf die Verkehrs- und Freianlagen) zeigen. Ausreichend ist im Umgang mit Kirchendenkmälern, wenn ein Projekt die Einbeziehung einer Kirchengemeinde mit einem denkmalgeschützten Kirchengebäude und dazugehöriger Freifläche erforderte und es aus diesem Grunde eine Schnittstelle in der Planung gab. Eine Mindestanforderung zur Abgabe gibt es nicht. Wenn keine Referenzen abgegeben werden, ist dies zulässig und wird mit 0 Punkten bewertet. Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Punkteverteilung: - Referenz 1: 3 Punkte - Referenz 2: 3 Punkte - Referenz 3: 4 Punkte
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