Veröffentlichung 16.07.26 | Abgabefrist 17.08.26 | Öffnung 17.08.26 | Vertragsbeginn 27.10.26 |
Eignungskriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. 2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Referenzen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen
Zuschlagskriterien
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