Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach der Landeshaushaltsordnung in Sachsen-Anhalt, Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens

Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) ist als Tochter des Landes Sachsen-Anhalt an die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung gebunden. In dieser ist unter § 7 Abs. 1 LHO-LSA der Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit festgeschrieben. Daraus ergibt sich, dass die bei der NASA GmbH bestehenden IKT-Systeme in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu untersuchen sind. Für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der IKT-Systeme ist die NASA GmbH auf die Unterstützung eines Dienstleisters angewiesen. Mithilfe dieses Interessenbekundungsverfahrens soll ein Dienstleister als Auftragnehmer ausfindig gemacht werden, der dies leisten kann.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.04.21

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
wibe@nasa.de
Telefon
+49 391536310
Website
http://www.nasa.de

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