Frist abgelaufen

Wirtschaftsprüfer

Die Angebotsfrist ist am 30. Juli 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 21. Oktober 2024

  • EYK audit GmbH, Magdeburg
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresrechnung des AOK-Bundesverbandes sowie der Jahresabschlüsse der AOK-Finanzmanagement GmbH und der AOK-Tarifgemeinschaft e. V. für die Geschäftsjahre 2024 bis einschließlich 2028. Für den AOK-Bundesverband und die AOK-Finanzmanagement GmbH erfolgt jährlich durch den jeweiligen Aufsichtsrat die konkrete Beauftragung des Abschlussprüfers. Für die Tarifgemeinschaft der AOK e. V. erfolgt die jährliche Beauftragung durch die Mitgliederversammlung.

Zeitplan

Veröffentlichung
28.06.24
Abgabefrist
30.07.24
Öffnung
30.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bv.aok.de
Telefon
+49 3034646-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
    • (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
  • (2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

  • (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

  • Versicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro und Vermögensschäden inkl. Datenschutz in Höhe von 100.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

  • Referenzen: Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens zwei Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Da nach § 77 Abs. 1a SGB IV bis zu 5 aufeinanderfolgende Prüfjahre durch einen Wirtschaftsprüfer wahrgenommen werden können, werden entsprechende Referenzen für die Prüfjahre 2019 bis 2023 akzeptiert. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn der Referenzgeber eine gesetzliche Krankenkasse (Kontenrahmen nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 SRVwV) mit mehr als 0,5 Mio. Versicherten zum Prüfzeitpunkt oder ein Verband der Sozialversicherung (Kontenrahmen nach § 25 Abs. 2 Nr. 6 SRVwV) ist.

Zuschlagskriterien

  • Prüfkonzept, Organisation und Erfahrung des eingesetzten Personals, Risikoadjustierte Prüfung

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB4 Seiten
Eignungskriterien156 KB8 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB32 Seiten
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