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Witzlebenstraße Bogenklasse Fernmelde

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
13.07.2026
Fernemeldetechnik
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Abgabefrist
13.07.26
Öffnung
13.07.26
Vertragsbeginn
08.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
E-Mail
doris.albert@immobilien.bremen.de
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Telefon
+49 421-361-35356
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Website
https://vergabe.bremen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Geforderter Mindeststandart

    • 3 Referenzen, die nach
    • Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung
    • vergleichbar sind.
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (§ 6a EU Nr. 3g VOB/A 2019). Geforderter Mindesstandart

    • mindestens 10
    • Arbeitskräfte in jedem Jahr.
  • Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmen Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen

    • - Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f
    • EU VOB/A 2019
    • - Nachweis des NU über die Ausführung von
    • Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
    • Geschäftsjahren, die mit den (vom
    • Bieter an den NU) zu vergebenen Leistungen
    • vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes
    • sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten
    • oder öffentlichen Auftraggebers.
    • Hierzu geforderter Mindeststandart: 3 vergleichbare
    • Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen
    • Geschäftsjahre
    • Hinweis: Die fehlende Eignung oder die fehlende
    • technische Leistungsfähigkeit des benannten NU
    • kann zum Ausschluss des Angebots führen.
    • Der Bieter ist berechtigt den NU zu tauschen, wenn
    • dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht
    • erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb
    • auschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
    • Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen
    • nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen.
    • Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist
    • erklären, dass er die Leistungen im eigenen Betrieb
    • erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für
    • den Bereich benannt hat, für die besondere
    • Qualifikation oder Refenzen des NU verlangt
    • werden, entsprechend (den Anforderungen an den
    • NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für
    • jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise
    • entsprechend der Auswahlkriterien - Eignung zur
    • Berufsausübung und wirtschaftliche und finanzielle
    • Leistungsfähigkeit, dort zu b)
    • Haftpflichtversicherung, vorzulegen.
    • Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
    • Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung
    • und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
  • Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019) Mindeststandard

    • Mindestumsatz 150.000,00 € netto
    • EUR in jedem Geschäftsjahr
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr.
    • 2a VOB/A 2019).
    • Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
  • Erlärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur

    • soweit der Betrieb des
    • Bieters Beitragspflichtig ist), eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des
    • Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
    • (nur: soweit das Finanzamt derartige
    • Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
    • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
    • vorzulegen.
    • Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich
    • eines Sozialkassenvertrages fällt, ist das durch formlose
    • Eigenerklärung mitzuteilen.

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