Veröffentlichung 29.07.26 | Teilnahmefrist 28.08.26 |
Eignungskriterien
Verlangt wird die Vorlage von Eignungsnachweisen wie beispielsweise Studiennachweise, Diplomurkunden (in Kopie) betreffend die fachliche Befähigung der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder) und der verantwortlichen Führungskräfte.
Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Die Eigenerklärung des Bewerbers für die Jahre 2023, 2024 und 2025 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (nur betr. Anlagengruppen 1, 2 und 3). Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: 9. Kriterium und "Wertungsmatrix Teilnehmerauswahl").
Verlangt wird die Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird.
Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Eigenerklärung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (nur betr. Anlagengruppen 1, 2 und 3). Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: 10. Kriterium und " Wertungsmatrix Teilnehmerauswahl ").
"Referenzprojekte Neubau Nichtwohngebäude" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI für Referenzprojekte "Neubau Nichtwohngebäude" , die für jedes Referenzprojekt - die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 1, 2 und 3) im Bereich "Neubau Nichtwohngebäude" - die Beauftragung der Leistungsphasen: 3 und 5 bis 8 zu § 55 HOAI - den Zeitraum der Leistungsdauer mit Angabe, wann mit der Leistungsphase 3 begonnen wurde und wann diese abgeschlossen wurde und wann mit der Leistungsphase 8 begonnen wurde - die Netto-Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 410, 420 und 430 - den jeweiligen Auftraggeber und den dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten muss.. Es werden nur Referenzprojekte zugelassen, - bei denen die Baukosten (Summe der KG 410, 420 und 430) betr. "Neubau Nichtwohngebäude" >= EUR 100.000,00 (netto) sind/waren - bei denen es sich um "Nichtwohngebäude" handelt, die also der nichtwohnlichen Nutzung durch Menschen dienen (z.B. Fabrik- oder Werkstattgebäude, Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels pp.). Bei "gemischter Nutzung" (also "Wohngebäude" und "Nichtwohngebäude") sind die Gesamtbaukosten (nur KG 410, 420 und 430) und die auf das "Nichtwohngebäude" hieraus entfallende Anteile anzugeben. - die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2020 bis 2026 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss. Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen Mindestanforderung: 2 Referenzprojekte im Referenzzeitraum 2020 bis 2026 Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: 11. Kriterium und "Wertungsmatrix Teilnehmerauswahl ").
Zuschlagskriterien
Vergl. bei den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage "WWP1-003 Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien _ matrix TGA-HLS"
Vergl. bei den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage "WWP1-003 Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien _ matrix TGA-HLS"
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