Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Fernwasser Südsachsen; Straße, Hausnummer: Theresenstraße 13; Ort: Chemnitz; NUTS-Code: DED41; Postleitzahl: 09111; Land: DE; E-Mail: vergabestelle@verbandfws.de; Internetadresse: https://zweckverband-fernwasser-suedsachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2707025/zustellweg-auswaehlen.
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de
I.6) Haupttätigkeit(en): Wasser
Abschnitt II: GegenstandII.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: WW04 Großzöbern - Erneuerung Wasserwerk, Los 6 Filteranlage; Referenznummer der Bekanntmachung (Vergabenummer): 380000889
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 45252126; CPV-Code Zusatzteile: nicht angegeben
II.1.3) Art des Auftrags: Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Um- bzw. Ausrüstung eines sich in Betrieb befindlichen Wasserwerks zur Trinkwasseraufbereitung mit einer neuen Filteranlage (1. + 2. Filterstufe), einschließlich Werksplanung, zugehörige komplette rohr- und maschinentechnische Ausrüstung, Stahlbau, erdverlegter Rohrleitungsbau, Inbetriebnahme Leistungen, Stahlbetonarbeiten, bauliche Instandsetzungsarbeiten und diverse Rückbauarbeiten.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: nicht angegeben
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein; Angebote sind möglich für:
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: entfällt
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): nicht angegeben
II.2.3) NUTS-Codes: DED44; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Wasserwerk Großzöbern; Postleitzahl: 08538; Ort: Großzöbern; Land: DE
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Liefern, montieren und Inbetriebnahme von Filteranlagen (1. + 2. Filterstufe) zur Trinkwasseraufbereitung, Arbeiten im laufendem Trinkwasseraufbereitungsprozess
***Bautechnik Filterhalle*** Baustelleneinrichtung sowie Winterbaumaßnahmen; Hallenabmessung: 68 x 18 m, Höhe (First) 7,8 m über EG; 30 m Winkelstützwand H 2,35 m + 500m² Stahlbetonplatte + 600 m² Industriefußbodenbeschichtung + 100 m² Bedienbühnen + 130 St. Trittstufen für Treppen + 280 m Geländer; diverse Abbrucharbeiten (Mauerwerk, Betonfußboden, Betonfundamente, Stahlbühnen, Geländer); Werkplanung Stahlbau
***Rohr- und Maschinentechnische Ausrüstung*** 8 stehende Druckfilter Durchmesser 4 m zylindrische Höhe 4,5m + 5 stehende Druckbehälter Durchmesser 0,6 m zylindrische Höhe 6,5m + erdverlegte Rohrleitungen bis DN 800 St + Stahlleitungen kunststoffbeschichtet bis DN 600 + Armaturen und Messtechnik für das v. g. Rohrleitungssystem + Kondensations-Luftentfeuchter für die Bauwerke; Werkplanung, Dokumentation, Inbetriebnahme, Probebetrieb
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: nicht angegeben
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Laufzeit: Beginn: 16.05.2023 / Ende: 31.12.2025; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben: nicht angegeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die
Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an
den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“. Bei der Angebotsabgab ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz beizulegen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: nicht angegeben
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des
Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis von mindestens drei Referenzen, in den letzten fünf Jahren, für den Umbau in wasserwirtschaftlichen Anlagen während des laufenden Betriebs - DVGW GW 301 W1 alle Werkstoffe - DVGW GW 15- Nachweis der Zertifizierung nach WHG - Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1- Prüfbescheinigung nach DVS 2221- 3 - Nachweis als Hersteller von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2 EXC2 oder höher - Die Nachweise der Zertifizierungen gelten als erbracht, wenn die vorgenannten Zertifikate eingereicht werden. Anstelle des Vorgenannten können auch vergleichbare Zertifikate beigebracht werden. Die Nachweise haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: nicht angegeben
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: nicht angegeben
III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Sicherheit mittels Bürgschaften gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: nicht angegeben
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III .2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III .2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
III .2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: entfällt
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nein
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 30.03.2023; Ortszeit: 09:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.05.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 30.03.2023; Ortszeit: 09:00; Ort: nicht angegeben; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: nicht angegeben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.
VI.3) Zusätzliche Angaben: nicht angegeben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Landesdirektion Sachsen; Ort: Leipzig; Land: DE
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: nicht angegeben
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:nicht angegeben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.02.2023
Wasserwerke (Komplettleistung),Technische Ausrüstung (Wasserwerke)