Veröffentlichung 10.06.25 | Abgabefrist 19.06.25 |
Eignungskriterien
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Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 4 und Kap. 5.1 der Vergabeunterlagen bzw. 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1 der Bekanntmachung eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 5.2 bis 5.3 der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9., lfd. Nr. 2 bis 3 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Hinweise
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