Frist abgelaufen

ZOV 2027 B Linienbündel "Homberg/Mücke" (Los 1), "Hungen/Lich" (Los 2) und "Wöllstadt/Karben" (Los 3)

Die Angebotsfrist ist am 11. Februar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 22. Juli 2026

  • Bietergemeinschaft Erletz, Schwalb, Weber, Staufenberg (lokales Linienbündel "Hungen/Lich" (Los 2))
  • Philippi Nahverkehr GmbH & Co. KG, Mücke (lokales Linienbündel "Homberg/Mücke" (Los 1))
  • Stroh Bus-Verkehrs GmbH, Altenstadt (lokales Linienbündel "Wöllstadt/Karben“ (Los 3))
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen in den lokalen Linienbündeln "Homberg/Mücke" (Los 1), "Hungen/Lich" (Los 2) und "Wöllstadt/Karben" (Los 3) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.12.25
Fragenfrist
02.02.26
Abgabefrist
11.02.26
Vertragsbeginn
13.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Friedberg (Hessen), Deutschland
E-Mail
ausschreibungen@zov-verkehr.de
Telefon
+49 603116175-0
Website
http://www.zov.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen.

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 11.11.2025

  • Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. In diesem Fall hat der Bieter die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/ Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 11.11.2025.

  • Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALT-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht

    • gem. § 42 PBefG
    • nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG
    • Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 8 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der vergabegegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1.) Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen“: a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer Gesellschaft durch die Gesellschafter des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz in ihrem Erklärungsgehalt gemäß dem Feld „Erbrachte Leistung“ der Anlage 4 der Vergabeunterlagen gewertet. b) Kann der Bieter / die Bietergemeinschaft keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2.) Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens für Los 1 von 180 Tsd. Nutzwagenkilometer p.a., für Los 2 von 250 Tsd. Nutzwagenkilometer p.a. und für Los 3 von 390 Tsd. Nutzwagenkilometer p.a. aufweisen. Wird auf mehrere Lose ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen die Summe der aufaddierten Nutzwagenkilometer p.a. des Loses mit der höchsten Nwkm-Anzahl zu 100% sowie jedes weiteren Loses zu 50% aufweisen.
    • Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) je Referenz jeweils für mindestens 12 volle Monate erbracht worden sein, um anerkannt werden zu können. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 3) werden diese kumulativ betrachtet. Der Bieter muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes - als Unterauftragnehmer selbst, - von Unterauftragnehmern oder - als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche Leistung durch den Bieter selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen
    • der Vordruck ist zu verwenden).
  • Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst der einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

  • Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind, c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 18 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

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Lose (3)

Vergabeunterlagen

Präsentation156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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