Veröffentlichung 15.12.23 | Abgabefrist 20.12.23 | Öffnung 20.12.23 |
Eignungskriterien
Informatorische Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt im EWR beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente). Die Abfrage erfolgt informatorisch.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren einzureichen. - Jede eingereichte Referenz muss die Implementierung eines Systems für Arbeitnehmer-Zusatzleistungen und Sachbezüge in Organisationen/Unternehmen umfassen. - Zwei Referenzprojekte müssen die Implementierung eines Systems für Arbeitnehmer-Zusatzleistungen und Sachbezüge in einer Organisation/einem Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden umfassen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist spätestens bei Zuschlag einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot das Formblatt abzugeben, aus dem die folgenden Angabe hervorgehen muss: Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren 500.000 EUR überschreiten.
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Zuschlagskriterien
P
L
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen