Frist abgelaufen

ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung

Die Angebotsfrist ist am 05. Mai 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
04.04.2025
Angebotsfrist
05.05.2025
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-3 + 5-9 HOAI)

Zeitplan

Veröffentlichung
04.04.25
Abgabefrist
05.05.25
Öffnung
05.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
414.769 €
Erfüllungsort
Ahorn, Deutschland
Vertragslaufzeit
32 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@ahorn.de
Telefon
+49 9561 81410
Website
https://www.ahorn.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)

    • Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
    • Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
    • Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
    • Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
    • Mindestanforderung:
    • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule
    • Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master). Neben dem geforderten Ingenieur als akademischen Bildungsweg werden auch "Staatlich geprüfte Techniker" und "Meister" in fachbezogenen Laufbahnen im Bereich Maschinen-/ und Elektrotechnik (oder vergleichbar) zugelassen, denn alle Qualifikationen sind gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen dem Bachelor-Niveau 6 zugeordnet. Alle Abschlüsse auf einer Niveaustufe werden als gleichwertig eingestuft.
  • Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung

    • Mindestdeckungssummen in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen.
    • Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
    • Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
    • Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
    • Ist der Bieter oder ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
    • Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
    • Mindestanforderung:
    • - keine -
  • Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens sechs Jahre zurückliegen (Stichtag

    • 01.01.2019).
    • Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens LPH 8 HOAI) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2019 - Ablauf Angebotsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
    • Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
    • Mindestanforderung:
    • Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus den vergangenen sechs Jahren mit mindestens den LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild sowie den zu vergebenden Anlagegruppen der Maschinen- und Elektrotechnik (nicht zwingend alle Anlagegruppen). Hierbei soll es sich um Referenzen mit Planungsleistungen für Bauten aus dem Bildungswesen (z.B. Grund-/Mittelschulen, Gymnasien, Hochschulen, etc.) sowie um Sanierungsmaßnahmen handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
    • Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter.
    • Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bietergemeinschaft kennzeichnen.
    • Mindestanforderung:
    • Vier technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild

Zuschlagskriterien

  • Angaben zur Projekteinschätzung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen

  • Projektteam: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche

  • Projektteam: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan

  • Terminplanung: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage37 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB8 Seiten
Vertragsentwurf89 KB16 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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