Frist abgelaufen

ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude

Die Angebotsfrist ist am 07. Mai 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 15. Juli 2025

  • FC-Generalplanung GmbH, Karlsruhe
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
22.04.2025
Angebotsfrist
Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)

Zeitplan

Veröffentlichung
22.04.25
Teilnahmefrist
07.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
07-NBKO@bezirk-oberfranken.de
Telefon
+49 92178463155

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)

    • Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
    • Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
    • Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
    • Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
    • Mindestanforderung:
    • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule
    • Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
  • Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung

    • Mindestdeckungssummen in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen.
    • Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
    • Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
    • Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
    • Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
    • Mindestanforderung:
    • 600.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • 300.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatzes des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags
  • Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag

    • 01.01.2015).
    • Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens LPH 8 HOAI) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2015 - Ablauf Bewerbungsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
    • Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
    • Mindestanforderung:
    • Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 5-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 5-6 HOAI + Referenz B: LPH 7-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei muss es sich um eine Referenz mit Planungsleistungen bei ähnlichen Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone III oder höher) und mit Kosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 20 Mio. EUR (netto) handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
    • Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter.
    • Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen.
    • Mindestanforderung:
    • Vier technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild
    • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
    • Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen.
    • Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
    • Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung.
    • Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
    • Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Zuschlagskriterien

  • Angaben zur Projekteinschätzung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen

  • Projektteam: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche

  • Projektteam: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan

  • Terminplanung: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
Vertragsentwurf56 KB8 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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