Frist abgelaufen

Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar: Medienpulte

Die Angebotsfrist ist am 23. März 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 27. April 2026

  • schultech GmbH, Hüttisheim
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
19.02.2026
Angebotsfrist
23.03.2026
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch: Multimedia-Lehrerpulte) samt zugehöriger Leistungen für das Ernst-Mach-Gymnasium (kurz: EMG) in Haar. Gegenstand des Vertrags sind alle Leistungen zur vollständigen Lieferung, Zwischenlagerung, Montage, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Multimedia-Lehrerpulte einschließlich sämtlicher Zubehör- und Mediensteuerungskomponenten. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenarbeiten, die für eine voll funktionsfähige Inbetriebnahme zwingend erforderlich sind. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.02.26
Abgabefrist
23.03.26
Öffnung
23.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Haar, Deutschland
Vertragslaufzeit
1 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@mayburg.de
Telefon
+49 89451088960

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei (3) erfolgreiche und vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag

    • • Rückabwicklung des Vertrages
    • • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
    • • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
    • • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegnüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
    • • Nicht unwesentliche Überschreitung des Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
    • Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Leistungsumfang, Art der Leistung, Stückzahl sowie Auftragswert mit dem Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Projekte, die die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von medientechnisch integrierten Möbel- und/oder Medientechniklösungen in mehreren Räumen oder Standorten umfassen. Zu jeder Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
    • • Bezeichnung und Kurzbeschreibung des Projekts,
    • • Auftraggeber (mit Angabe der Rechtsform),
    • • Leistungszeitraum,
    • • Art und Umfang der erbrachten Leistungen,
    • • Stückzahl der ausgestatteten Einheiten,
    • • Auftragswert (in EUR),
    • • Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
    • Die Angaben sind gemäß den Vorgaben im Reiter "Referenzen" der Vergabeunterlagen vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Referenzen, die die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder nicht ausreichend beschrieben sind, können bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
    • Der Bieter hat die Angaben gemäß der Vorgabe im Reiter "Referenzen" auszufüllen und zu beschreiben.
  • Der Bieter bestätigt, dass er über die erforderliche technische, berufliche und personelle Leistungsfähigkeit verfügt, um Leistungen der vorliegenden Ausschreibung fachgerecht, zuverlässig und termingerecht auszuführen. Personelle Leistungsfähigkeit und Qualifikation Der Bieter hat zu bestätigen, dass ihm für die Montage, Integration und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Leistungen ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht. Hierzu hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass ihm mindestens folgende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen

    • • mindestens eine fachlich qualifizierte Person mit Qualifikation im Bereich IT-Systemintegration (z. B. Fachinformatiker/in Systemintegration oder gleichwertige Qualifikation),
    • • mindestens eine fachlich qualifizierte Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 oder gleichwertiger Qualifikation.
    • Die benannten Personen müssen nicht beim Bieter selbst beschäftigt sein
    • der Einsatz geeigneter Unterauftragnehmer ist zulässig. Der Bieter hat in diesem Fall sicherzustellen, dass ihm diese personellen Ressourcen während der gesamten Dauer der Leistungserbringung verbindlich zur Verfügung stehen.
    • Die Qualifikation ist durch geeignete Nachweise (z. B. Abschluss-, Zertifikats- oder Qualifikationsnachweise, Kurzprofile ohne weitergehende personenbezogene Daten) zu belegen.
    • Sofern für die Leistungserbringung herstellerspezifische Partner- oder Servicezertifizierungen erforderlich sind, ist deren Vorliegen durch geeignete Nachweise oder gleichwertige Unterlagen zu belegen.
    • =============================================
    • Der Bieter bestätigt, dass er über die technische Leistungsfähigkeit verfügt, die AV-Integration mit den vorhandenen Epson-Projektoren sicherzustellen.
    • In den auszustattenden Räumen sind Projektoren des Herstellers EPSON vorhanden (genaues Modell: Epson EB-770F).
    • Für die Konfiguration und Inbetriebnahme während der Phasen (Lieferabschnitt 1: bayerische Pfingstferien 2026
    • Lieferabschnitt 2: Beginn am 01.04.2028) stellt der Bieter sicher, dass mindestens eine geeignete Person verfügbar ist. Diese verfügt über ein gültiges Epson-Zertifikat (nicht älter als 1 Jahr), z. B. Erfolgsbescheinigung aus training.epson.eu (Produkt-/Technologie-Module) oder "Epson Certified Pro AV Field Professional". Die Person muss nicht angestellt sein
    • erforderlich ist eine Zusage für Verfügbarkeit (innerhalb von max. 48 Std.).
    • Nachweis: Zertifikat-Kopie und Verfügbarkeitszusage mit dem Angebot (ergänzend vor Inbetriebnahme).
  • Der Bieter muss über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Der Versicherungsschutz muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Es gelten nachfolgende Mindestanforderungen

    • Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die pauschal folgende Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall abdeckt:
    • • 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden.
    • Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres darf mindestens dem Zweifachen der genannten Versicherungssumme entsprechen. Vermögensschadenhaftpflicht / IT-spezifische Risiken: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht- oder einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind folgende IT-spezifische Risiken gemäß den Besonderen Bedingungen (z. B. Ziffern 1, 2 bzw. Ziffer 1.3 der RBE-IT-Dienstleister oder vergleichbarer Bedingungen) mindestens abzudecken:
    • • 300.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden, insbesondere
    • o Daten- und Datenträgerverluste / Implementierungs-, Integrations- und Konfigurationsschäden / Viren- und Hackerschäden / Datenveränderungen / Erfüllungs- und Datenschutzschäden,
    • • 100.000 EUR je Versicherungsfall für
    • o Verzugsschäden / Rechtsverletzungen / Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten / Aufwendungen infolge fehlerhafter Installation, Konfiguration oder Inbetriebnahme der Leistungen.
    • Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens dem Zweifachen der jeweils vereinbarten Versicherungssummen entsprechen.
    • Sofern der bestehende Versicherungsschutz die geforderten Mindestdeckungssummen noch nicht vollständig abdeckt, ist der Bieter verpflichtet, den Versicherungsschutz spätestens vor Beginn der Leistungserbringung entsprechend anzupassen. Dies ist durch eine Erklärung im Angebot zuzusichern.
    • Der Nachweis ist auf Anforderung durch Versicherungsbestätigung oder Versicherungszertifikat eines zugelassenen Versicherers zu erbringen.
  • Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewer-bungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".

    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
    • Tätigkeitsspezifischer Mindestjahresumsatz
    • In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren wurde ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens 500.000,00 EUR netto bezogen auf Leistungen vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand erzielt.
    • Als vergleichbar gelten insbesondere Umsätze aus der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von medientechnisch integrierten Möbel- und/oder Medientechniklösungen in Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Umgebungen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung geeignete Unterlagen, wie z. B. testierte Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen oder entsprechende Bestätigungen eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, anzufordern.
    • Sofern der Bieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die geforderten Nachweise für den genannten Zeitraum vollständig zu erbringen, kann er gemäß § 45 Abs. 5 VgV auch andere geeignete Unterlagen vorlegen, die seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in gleichwertiger Weise belegen.
    • Angebote von Bietern, die den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen oder keine gleichwertigen Nachweise vorlegen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Zuschlagskriterien

  • Leistung: Leistung (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018)

  • Preis: Wertungspreis (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018)

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB32 Seiten
Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
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