Veröffentlichung 06.06.24 | Fragenfrist 01.07.24 | Teilnahmefrist 08.07.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars (Anlage 1 zu diesem Bewerbermemorandum). Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. - bei Bewerbergemeinschaften - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz auf dem Gebiet der Strombelieferung in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Referenzen: Wie aus der EU-Bekanntmachung ersichtlich, ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Vorlage einer Referenz über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung im Tranchenmodell mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gemäß der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: Kriterium "Aktualität" Das Ende der Leistungserbringung liegt vor dem 1. Januar 2022: 0 Punkte Das Ende der Leistungserbringung erfolgte am 1. Januar 2022 oder später bzw. die Leistungen werden noch erbracht: 3 Punkte Kriterium "Menge" Im Rahmen des Referenzprojekts wurden die Verbrauchsstellen insgesamt mit weniger als 2,5 kWh Strom pro Jahr versorgt 0 Punkte Im Rahmen des Referenzprojekts wurden die Verbrauchsstellen insgesamt mit mindestens 2,5 kWh Strom pro Jahr versorgt 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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