Fragenfrist 05.08.26 | Veröffentlichung 14.08.26 | Abgabefrist 24.08.26 | Öffnung 24.08.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Kriterium ist die Zuweisungsfähigkeit der Entsorgungsanlage durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH für die beiden Abfälle nach AVV-Nr. 170106* und 170107. Weiterhin siehe Formblatt 631 EU Ziffer 3.1 sowie Leistungsbeschreibung Kapitel 7 auf Seite 3.
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis unter Berücksichtigung der vorgegebenen Transportkosten: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Transportentfernung und die daraus resultierenden Transportkosten sind neben den Annahmegebühren der jeweiligen Entsorgungsanlage ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten der Entsorgung für den Auftraggeber. Die voraussichtlichen Transportkosten werden daher bei der Angebotsauswertung für die Entsorgungsleistungen mit einbezogen. Hierfür wird bei der Angebotsauswertung eine Richtwert (Nettopreis) von 40 Eurocent pro Tonnenkilometer angesetzt.
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