Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen von Architekturbüros. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
363 Ausschreibungen (Seite 1 von 37)
Abschluss eines nicht exklusiven Rahmenvertrags für die betontechnologische Beratung und betontechnologische Untersuchungen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern. Gegenstand des Open House Verfahrens ist die betontechnologische Beratung und die Durchführung von Prüfungen in sieben Leistungsbereichen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau gemäß den ZTV-ING DIN 1045-1000 DIN EN 12350 DIN EN 12390 DIN EN 12504 BAW Merkblatt "Fristprüfung von Beton (MFB)" BAW Merkblatt "Dauerhaftigkeitsbemessung und -bewertung von Stahlbetinbauwerken bei Carbonatisierung und Chlorideinwirkung (MDCC) DIN EN 14629 DBV-Merkblatts "Besondere Verfahren zur Prüfung von Frischbeton
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Für das Facility Management, den Bauunterhalt und Sanierungsmaßnahmen an der Akademie der Künste (AdK) werden Informationen über das Gebäude mit entsprechender Aufbereitung in Form der folgenden Leistungen benötigt: 1. Bestandserfassung 2. Bestandsmodellierung 3. Raumbuch Die Zielsetzung dieser Aufgabenstellung, die dem AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung gemäß dem BIM-Masterplan für Bundesbauten entspricht, wird im Folgenden beschrieben. AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung Zur Erstellung einer fundierten Planungsgrundlage und zur Erfassung von Informationen, die in den vorhandenen 2D-Bestandsunterlagen nicht oder nicht ausreichend zuverlässig vorhanden sind, besteht die Notwendigkeit, 3D-Bestandsmodelle des Gebäudes zu erstellen. Dies umfasst sowohl die Fassade als auch den „inneren“ Teil des Gebäudes, mit dem Ziel, eine vollständige 3D-Modellierung des Objekts zu ermöglichen. Im Einzelnen sind die Erfassung und Modellierung der folgenden Bauelemente erforderlich: - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile innerhalb des Gebäudes, inkl. technischer Anlagen - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile der Gebäudehülle, inkl. technischer Anlagen Die Anforderungen an die Bestandsaufnahme, die dem geforderten Visualisierungsgrad entsprechen, sind im Leistungsbaustein 1 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung aufgeführt. Neben der geforderten Informationsdichte für die zu scannenden Bauteile sind mit dem Auftragnehmer auch die erforderlichen Austauschformate (Punktwolkendaten aus 3D-Laserscans) für die weitere Verwendung im Rahmen der 3D-Bestandsmodellierung zu vereinbaren. Die Anforderungen an die Bestandsmodellierung sind im Leistungsbaustein der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung 2 dargelegt. Um eine umfassende Dokumentation des Gebäudes zu erstellen sowie den laufenden Betrieb und künftige Sanierungsmaßnahmen damit besser planen und steuern zu können fordert die Auftraggeberin eine Bauaufnahme bzw. Baudokumentation des Bestands in Form eines digitalen Raumbuchs, welches aus der Bestandsmodellierung abgeleitet werden soll. Die Anforderungen und der Detaillierungsgrad des Raumbuchs sind in Leistungsbaustein 3 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung beschrieben.
Planung Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) Paragraph 53 ff. HOAI LPh 2-9 für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. - - - Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Unter der Voraussetzung, dass das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wird, - - - die Mensa auf dem eigenen Grundstück in direkter baulicher Verbindung zum Bestandsgebäude angeordnet ist, und - - - die Außensportflächen gemäß Standardraumprogramm nachgewiesen werden müssen - - kann keine 5-zügige, ganztagsgerechte Grundschule im Münchner Lernhauskonzept realisiert werden, weshalb die Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer 4-zügigen, ganztagsgerechten Grundschule ausgeweitet wurde. - - - Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. - - - Maßnahmenbeschreibung: Die bestehende Schule soll gemäß der Machbarkeitsstudie Variante 2a zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Im Zuge der Umstrukturierung wird der derzeit im Gebäude integrierte Hort entfallen und durch eine Ganztagsbetreuung ersetz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Küche und Mensa entsprechend den Vorgaben des Standardraumprogramms zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Denkmalamt ergab, dass der Erweiterungsbau max. eingeschossig sein darf und sich gestalterisch vom denkmalgeschützten Bestand absetzen soll. Eine schulische Nutzung des Daches wurde durch das Denkmalamt ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Dach entweder für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen oder alternativ als Biodiversidätsdach auszubilen.- - - Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: - - - - Decken im gesamten Schulgebäude erfüllen nicht die Brandschutzanforderungen. Eine umfassende Brandschutzsanierung ist erforderlich - - - - Durch eine frühere Terrasssenundichtigkeit korrodieren die Stahlträger im Gymnastikraum (1. Obergeschoss). - - - - Dachaut muss auf Grund von Mazeration erneuert werden - - - - Aufgrund der starken Schadstoffbelastung sind das Abtragen und Beseitigen des Putzes an den Innenwänden und Deckenunterseiten notwendig - - - - Punktuelle Feuchteprobleme an den Außenwänden im Souterrain - - - - Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, welche zum südlichen Pausenhof hin weitestgehend verglast ist. - - - Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Im Hinblick auf Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit soll eine Lösung gefunden werden, die so wenig Technik (Low-Tech) wie möglich notwendig macht, aber dennoch die aktuellen Anforderungen erfülllt. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie Lüftung erstellt, deren Ergebnisse bereits wieder überholt sind. Die Machbarkeitsstudie Lüftung ist den Unterlagen beigefügt. Als Heizungssystem wird derzeit Fernwärme genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Leistung auch für die Erweiterung ausreichend ist. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. - - - Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. - - - Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035 Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzhybridbauweise zu errichten. - - - Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen. Grundschlule 4-zügig - - - Schülerzahl voraussichtlich: 400 - - - Essensteilnehmer voraussichtlich 331 in zwei Schichten - - - Anzahl Stellplatz nach Stellplatzschlüssel und Bedarf - - - BGF Bestand: ca. 9.800m² - - - BGF Neubau: ca. 1.250 m² - - -
Zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in der Stadt Gößnitz und der damit verbundenen baulichen Umsetzung in den jeweiligen Bauabschnitten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen während einer Baumaßnahme durch die Wechselwirkungen der eingesetzten Bautechnik mit dem Baugrund Einwirkungen, die dazu führen können, dass auch bei großer Sorgfalt in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Schäden an der Nachbarbebauung bzw. in den benachbarten baulichen Anlagen auftreten. Es ist die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens am angrenzenden Gebäudebestand und den sonstigen baulichen Anlagen "Dritter" notwendig, um den gegenwärtigen Zustand beweiskräftig festzustellen, insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Schäden. Damit sollen eventuell eintretende Forderungen und Schadensersatzansprüche der vom Wirkungsbereich das Bauvorhaben betroffenen Eigentümer, "Dritter", beurteilt werden können, um diese gegebenenfalls auch ausschließen zu können. Ein Beweissicherungsgutachten, welches die spezifischen Einwirkungen der geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt, ist anzufertigen. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
* Ersatz der vorhandenen Pendelpfeiler bei den Pfeilerachsen 1, 3 und 4 durch konventionelle Brückenlager. * Die Arbeiten finden unter der Brückenplatte statt. Es sind keine Arbeiten an der Oberfläche vorgesehen.
Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß §§ 49 ff HOAI 2021
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Sachverständigenleistungen (Unterstützung / Beratungsleistungen zur bauordnungsrechtlichen Prüfung der relevanten Anlagen während der Leistungsphasen 5 und 8) des ersten Bauabschnittes für das Projekt Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße. Optional kann der Auftragnehmer mit nachfolgenden Leistungen ganz oder teilweise beauftragt werden: • Prüfsachverständigenleistungen des ersten Bauabschnittes; • Prüfsachverständigenleistungen des zweiten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (sonstige Prüfungen) des ersten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (sonstige Prüfungen) des zweiten Bauabschnittes; • Sachverständigenleistungen (Unterstützung / Beratungsleistungen zur bauordnungsrechtlichen Prüfung der relevanten Anlagen während der Leistungsphasen 5 und 8) des zweiten Bauabschnittes. Die Beauftragung der optionalen Leistungen ist stufenweise geplant. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weitere Informationen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag nebst seinen Anlagen.
Mit dem Ausbau- und Unterhaltsprojekt «Brünig Gnoll – Kurve Wacht» wird die Brünigpassstrasse (NS 3. Klasse) zwischen der Einmündung der Strasse Meiringen (Gnoll) und vor der Kurve Wacht den heutigen Standards/Bedürfnissen angepasst und ausgebaut. Hauptbestandteil ist dabei eine durchgehende Strassenverbreiterung mit bergseitigen Stützmauern und talseitigen Kragplattenkonstruktionen. Zudem werden die Leitplanken, die Entwässerung und die BSA-Anlage (Rohrblock) ersetzt sowie der gesamte Strassenkörper erneuert. Für die Ausführung und zur Verkehrsführung wird eine provisorische Hilfsbrücke erstellt. Die Bauzeit dauert ca. 4-5 Jahre. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die örtliche Bauleitung Bau in folgenden Phasen: Mithilfe bei der Submission (Phase 41); die örtliche Bauleitung (Phase 52); und die Mithilfe bei der Inbetriebnahme und Abschluss (Phase 53). Das Mandat bedingt eine enge Koordination mit dem Projektverfasser Bau und der Oberbauleitung.
Die Aufgabenstellung umfasst die Planung und Ausführung der Ertüchtigung des Werkhofs Felsenau. Inhalt der zu offerierende Leistung basiert auf der SIA-Honorarordnung 102 für folgende Teilphasen: -3 Projektierung (31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt, 33 Bewilligungsverfahren) -4 Ausschreibung (41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag) -5 Realisierung (51 Ausführungsprojekt, 52 Ausführung, 53 Inbetriebnahme) Über die SIA-Leistungen hinaus, wird die Planung und Realisierung in der Methodik BIM vereinbart. Gefordert sind sämtliche Teilleistungen (ausser 31 - Studium Lösungsmöglichkeiten, Grobschätzung Baukosten, ≈ 3.0 %).
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