AVPQ: Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Definition
Das AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen) ist ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Register, in dem Unternehmen ihre Eignung für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorab nachweisen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Das AVPQ wird von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) geführt und dient als bundesweit anerkannter Eignungsnachweis für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber.
- Die Eintragung wird von Auftraggebern als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert und ersetzt im nationalen Verfahren die Einzelnachweise zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
- Die AVPQ-Registrierung kostet ca. 150-350 Euro pro Jahr und lohnt sich bereits bei wenigen Angebotsabgaben durch die erhebliche Zeitersparnis.
Was ist das AVPQ?
Das AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen) ist ein bundesweites Register, das von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) geführt wird. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Eignung für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorab und zentral nachzuweisen.
Das AVPQ ist das Gegenstück zum PQ-VOB-Verzeichnis für Bauleistungen. Während das PQ-VOB-System speziell für den Baubereich konzipiert ist, deckt das AVPQ den gesamten Bereich der Liefer- und Dienstleistungen ab, von IT-Dienstleistungen über Reinigung und Facility Management bis hin zu Beratung und Lieferaufträgen.
Rechtsgrundlagen:
- •§ 48 Abs. 8 VgV: Anerkennung amtlicher Verzeichnisse im EU-weiten Verfahren
- •§ 35 UVgO: Amtliche Verzeichnisse im nationalen Unterschwellenbereich
- •§ 122 Abs. 3 GWB: Generelle Anerkennung amtlicher Eignungsverzeichnisse
Die Eintragung im AVPQ begründet eine Eignungsvermutung: Der Auftraggeber darf davon ausgehen, dass die im Verzeichnis bestätigten Eignungskriterien erfüllt sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dagegen sprechen.
Organisation:
Das AVPQ wird dezentral von den einzelnen IHKs geführt, ist aber über ein zentrales Portal (amtliches-verzeichnis.ihk.de) bundesweit einsehbar. Unternehmen können sich bei ihrer zuständigen IHK oder direkt über das Online-Portal registrieren.
Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich: Auftraggeber können die Eintragung eines Unternehmens online prüfen und die hinterlegten Eignungsnachweise einsehen.
Registrierung im AVPQ: Ablauf und Anforderungen
Die Registrierung im AVPQ erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das von der zuständigen IHK begleitet wird.
Schritt 1: Online-Registrierung
Die Registrierung beginnt auf dem Portal amtliches-verzeichnis.ihk.de. Dort erstellen Sie ein Benutzerkonto und geben die Grunddaten Ihres Unternehmens ein:
- •Firmenname und Rechtsform
- •Anschrift und Kontaktdaten
- •Handelsregisternummer
- •Branche und Leistungsbereiche (nach CPV-Codes)
Schritt 2: Einreichung der Eignungsnachweise
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
- Handelsregisterauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
- Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Bestätigung, dass keine Steuerrückstände bestehen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse: Bestätigung der ordnungsgemäßen Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis der Berufsgenossenschaft: Mitgliedschaft und Beitragszahlung
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis über bestehende Versicherung mit Deckungssummen
- Umsatzangaben: Gesamtumsatz und leistungsbereichsbezogener Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Referenzen: Aufträge aus den letzten 3-5 Jahren nach Leistungsbereichen
Schritt 3: Prüfung durch die IHK
Die zuständige IHK prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wird die IHK Kontakt aufnehmen.
Schritt 4: Eintragung und PQ-Nummer
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie:
- •Eine individuelle AVPQ-Nummer
- •Zugang zum öffentlichen Verzeichnis
- •Eine Eintragungsbestätigung als PDF
Kosten:
Die jährlichen Kosten für die AVPQ-Eintragung betragen je nach IHK und Unternehmensgröße ca. 150-350 Euro. Die Kosten sind steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.
Vorteile des AVPQ für Bieter und Auftraggeber
Das AVPQ bietet beiden Seiten des Vergabeverfahrens konkrete Vorteile.
Vorteile für Bieter:
Enorme Zeitersparnis: Der größte Vorteil liegt in der Zeitersparnis bei der Angebotsabgabe. Ohne AVPQ müssen Sie bei jeder Ausschreibung erneut Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Umsatznachweise und weitere Dokumente zusammenstellen. Mit AVPQ verweisen Sie auf Ihre PQ-Nummer, fertig.
Weniger Ausschlussrisiko: Unvollständige Eignungsnachweise sind ein häufiger Ausschlussgrund. Die AVPQ-Eintragung minimiert dieses Risiko, da die wesentlichen Nachweise zentral hinterlegt und geprüft sind.
Professionalität und Vertrauen: Die AVPQ-Eintragung signalisiert dem Auftraggeber, dass Ihr Unternehmen seine Eignung professionell managt und dass die Nachweise aktuell und geprüft sind.
Bundesweite Anerkennung: Eine einzige Eintragung gilt bei allen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland, von der Bundesbehörde bis zur kleinen Kommune.
Kombination mit EEE: Im EU-weiten Verfahren können Sie in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auf Ihre AVPQ-Eintragung verweisen und so den Nachweis weiter vereinfachen.
Vorteile für Auftraggeber:
Schnellere Eignungsprüfung: Der Auftraggeber kann die Eignung des Bieters mit wenigen Klicks online prüfen, statt Papiernachweise einzeln zu sichten.
Qualitätsgesicherte Nachweise: Die IHK hat die Nachweise bereits geprüft, der Auftraggeber kann sich auf deren Richtigkeit verlassen.
Weniger Nachforderungen: Da die wesentlichen Nachweise bereits vorhanden sind, entfällt das aufwendige Nachforderungsverfahren nach § 56 VgV.
Einheitlicher Standard: Das AVPQ bietet einen einheitlichen Standard für die Eignungsprüfung, was die Vergleichbarkeit der Bieter erleichtert.
Kosten-Nutzen-Rechnung für Bieter:
Bei jährlichen Kosten von ca. 150-350 Euro und einer geschätzten Zeitersparnis von 2-4 Stunden pro Angebot rechnet sich das AVPQ bereits bei zwei bis drei Angebotsabgaben pro Jahr.
AVPQ in der Vergabepraxis
Die praktische Nutzung des AVPQ unterscheidet sich je nach Verfahrensart und Schwellenbereich.
Im nationalen Verfahren (UVgO):
Im Unterschwellenbereich wird die AVPQ-Eintragung als vollwertiger Eignungsnachweis anerkannt (§ 35 UVgO). Der Bieter verweist in seinem Angebot auf seine AVPQ-Nummer, und der Auftraggeber prüft die Eintragung online. Zusätzliche allgemeine Eignungsnachweise müssen in der Regel nicht eingereicht werden.
Im EU-weiten Verfahren (VgV):
Im Oberschwellenbereich dient die AVPQ-Eintragung als vorläufiger Nachweis der Eignung (§ 48 Abs. 8 VgV). Der Bieter kann in der EEE auf seine AVPQ-Nummer verweisen. Der Bestbieter muss vor Zuschlagserteilung die Originalnachweise vorlegen, wobei die AVPQ-Eintragung die meisten dieser Nachweise abdeckt.
Auftragsspezifische Nachweise:
Das AVPQ deckt die allgemeinen Eignungskriterien ab. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auftragsspezifische Nachweise verlangen, die nicht vom AVPQ abgedeckt werden:
- •Spezielle Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 etc.)
- •Branchenspezifische Qualifikationen
- •Projektbezogene Referenzen mit bestimmten Mindestanforderungen
- •Mindestpersonalstärke für den konkreten Auftrag
- •Spezielle Versicherungsdeckung
Diese Nachweise müssen im jeweiligen Vergabeverfahren gesondert eingereicht werden.
Aktualisierungspflicht:
Unternehmen sind verpflichtet, wesentliche Änderungen unverzüglich im AVPQ zu aktualisieren, etwa:
- •Änderung der Rechtsform oder des Firmennamens
- •Änderung der Vertretungsberechtigten
- •Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- •Wesentliche Änderungen der Umsatzsituation
Wer veraltete Angaben im AVPQ belässt, riskiert den Verlust der Eintragung und im schlimmsten Fall vergaberechtliche Konsequenzen.
Praxistipps für die AVPQ-Nutzung
Die effektive Nutzung des AVPQ erfordert eine gewisse Routine und organisatorische Vorbereitung.
1. Leistungsbereiche sorgfältig wählen
Bei der Registrierung ordnen Sie Ihr Unternehmen bestimmten CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) zu. Wählen Sie diese Codes sorgfältig aus, da Auftraggeber nach CPV-Codes filtern können. Decken Sie alle Leistungsbereiche ab, in denen Sie sich um Aufträge bewerben möchten.
2. Referenzen strategisch hinterlegen
Die im AVPQ hinterlegten Referenzen sollten Ihre Kernkompetenzen widerspiegeln. Wählen Sie Referenzprojekte aus, die typische Anforderungen öffentlicher Auftraggeber abdecken: vergleichbare Auftragsvolumina, ähnliche Leistungsinhalte und zufriedene Auftraggeber als Ansprechpartner.
3. Erneuerungstermin im Kalender vermerken
Die AVPQ-Eintragung muss jährlich erneuert werden. Tragen Sie den Erneuerungstermin frühzeitig in Ihren Kalender ein, idealerweise 4-6 Wochen vor Ablauf, um Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen.
4. AVPQ-Nummer im Angebot richtig angeben
Verweisen Sie in Ihren Angeboten klar und eindeutig auf Ihre AVPQ-Nummer. Geben Sie an, welche Eignungsnachweise durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt sind und welche Sie separat beifügen.
5. Kombination mit Präqualifizierung PQ-VOB
Wenn Ihr Unternehmen auch Bauleistungen anbietet, sollten Sie zusätzlich eine PQ-VOB-Eintragung vornehmen. AVPQ und PQ-VOB sind getrennte Systeme und erkennen sich nicht gegenseitig an.
6. Digitale Verfügbarkeit sicherstellen
Halten Sie alle AVPQ-Nachweise auch digital bereit. Immer mehr Vergabestellen nutzen elektronische Vergabesysteme, in denen Sie digitale Kopien hochladen müssen.
7. Bidfix als Ergänzung nutzen
Kombinieren Sie Ihre AVPQ-Eintragung mit einer systematischen Ausschreibungssuche über Bidfix. So finden Sie automatisch passende Ausschreibungen in Ihren AVPQ-Leistungsbereichen und können schnell und professionell Angebote abgeben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen AVPQ und PQ-VOB?
Das AVPQ ist das Präqualifizierungsverzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen, geführt von den IHKs. PQ-VOB ist das Verzeichnis speziell für Bauleistungen, geführt vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen. Die Systeme sind getrennt und erkennen sich nicht gegenseitig an. Unternehmen, die beide Leistungsarten anbieten, benötigen beide Eintragungen.
Wo kann ich mich für das AVPQ registrieren?
Die Registrierung erfolgt über das zentrale Online-Portal amtliches-verzeichnis.ihk.de oder direkt bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Registrierung und der gesamte Prozess werden digital abgewickelt.
Wird das AVPQ von allen Auftraggebern anerkannt?
Ja, das AVPQ wird bundesweit von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt. Im nationalen Verfahren (UVgO) gilt es als vollwertiger Eignungsnachweis, im EU-weiten Verfahren (VgV) als vorläufiger Nachweis. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 48 Abs. 8 VgV, § 35 UVgO und § 122 Abs. 3 GWB.
Wie lange ist die AVPQ-Eintragung gültig?
Die AVPQ-Eintragung ist ein Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden. Bei der Erneuerung werden nur die geänderten Unterlagen aktualisiert. Unternehmen sollten den Erneuerungstermin rechtzeitig im Kalender vermerken, um eine Lücke in der Eintragung zu vermeiden.
Was kostet die AVPQ-Eintragung?
Die jährlichen Kosten betragen je nach IHK und Unternehmensgröße ca. 150-350 Euro. Die Kosten sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Im Vergleich zum Zeitaufwand für die wiederholte Zusammenstellung von Eignungsnachweisen ist das AVPQ bereits bei wenigen Angebotsabgaben pro Jahr wirtschaftlich.
Verwandte Ausschreibungen
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Verwandte Glossarbegriffe
Präqualifizierung
Die Präqualifizierung (PQ) ist ein vorgelagertes Verfahren, bei dem Unternehmen ihre Eignung für öffentliche Aufträge vorab nachweisen und in einem amtlichen Verzeichnis registriert werden. Die Eintragung ersetzt im Vergabeverfahren die Einzelnachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Eignungsprüfung & QualifikationEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein standardisiertes EU-Formular, mit dem Bieter in Vergabeverfahren vorläufig ihre Eignung erklären können, ohne sofort sämtliche Nachweise vorlegen zu müssen. Nur der Bestbieter muss die vollständigen Nachweise einreichen.
Eignungsprüfung & QualifikationEignungsleihe
Die Eignungsleihe (§ 47 VgV) ermöglicht es Bietern, sich im Vergabeverfahren auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen, um Eignungsanforderungen zu erfüllen, die sie allein nicht nachweisen können. Der eignungsleihende Dritte muss seine Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellen.
Beteiligte & RollenAuftraggeber
Ein öffentlicher Auftraggeber ist eine staatliche oder staatsnahe Stelle, die nach dem Vergaberecht verpflichtet ist, Aufträge für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Wettbewerb zu vergeben. Die verschiedenen Auftraggebertypen sind in § 98 GWB definiert.