Auftragsprinzipien

Nachhaltige Beschaffung: Grünes und soziales Vergaberecht in Deutschland

Definition

Nachhaltige Beschaffung (auch: grüne oder strategische Beschaffung) bezeichnet die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Rechtsgrundlage bilden § 97 Abs. 3 GWB und § 59 VgV (Lebenszykluskosten).

Das Wichtigste in Kürze

  • § 97 Abs. 3 GWB ermöglicht die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Nachhaltigkeitskriterien können in Eignungsanforderungen, Leistungsbeschreibung und Zuschlagskriterien einfließen.
  • § 59 VgV erlaubt die Verwendung von Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium. Dabei werden nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Betriebskosten, Energieverbrauch und Entsorgungskosten berücksichtigt.
  • Seit 2025/2026 verstärken Bund und Länder die Anforderungen an nachhaltige Beschaffung erheblich. Neue Gesetze und Verwaltungsvorschriften machen Nachhaltigkeitskriterien bei vielen Vergaben verbindlich.

Was ist nachhaltige Beschaffung?

Nachhaltige Beschaffung bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen neben Preis und Qualität auch ökologische, soziale und innovative Aspekte berücksichtigen. Sie wird auch als grüne Beschaffung (Green Public Procurement, GPP), sozial verantwortliche Beschaffung oder strategische Beschaffung bezeichnet.

Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 500 Milliarden Euro hat die öffentliche Hand in Deutschland eine enorme Marktmacht. Nachhaltige Beschaffung nutzt diese Hebelfunktion, um Umweltschutz, soziale Standards und Innovation im Markt zu fördern.

Drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Vergabe:

  1. Ökologische Dimension: Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen (energieeffizient, ressourcenschonend, recyclingfähig, emissionsarm)
  2. Soziale Dimension: Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, faire Löhne, Gleichstellung, Barrierefreiheit, Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette
  3. Innovative Dimension: Förderung innovativer Lösungen, die zu nachhaltigerer Leistungserbringung beitragen

Warum ist nachhaltige Beschaffung wichtig?

Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion. Wenn staatliche Stellen konsequent nachhaltig beschaffen, setzt dies Marktanreize:

  • Unternehmen entwickeln nachhaltigere Produkte und Prozesse
  • Umwelt- und Sozialstandards werden zum Wettbewerbsvorteil
  • Innovative Lösungen erhalten Marktzugang
  • Der CO2-Fußabdruck der öffentlichen Verwaltung sinkt

Für Bieter bedeutet nachhaltige Beschaffung: Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die ökologische und soziale Kriterien nachweisen können, haben bessere Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlagen der nachhaltigen Beschaffung

Die nachhaltige Beschaffung ist im deutschen Vergaberecht fest verankert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

§ 97 Abs. 3 GWB: Strategische Vergabeziele

§ 97 Abs. 3 GWB stellt klar, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Diese Norm öffnet das Vergaberecht für Nachhaltigkeitskriterien auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens.

§ 31 Abs. 3 VgV/§ 23 UVgO: Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber kann in der Leistungsbeschreibung Umwelteigenschaften verlangen, etwa in Form von Energieeffizienzklassen, Emissionsgrenzwerten oder Anforderungen an recycelte Materialien.

§ 34 VgV: Gütezeichen und Labels

Der Auftraggeber kann als Nachweis für Umwelt- oder Sozialeigenschaften ein Gütezeichen (z. B. Blauer Engel, EU Ecolabel, FSC) verlangen. Das Label muss bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Von einer unabhängigen Stelle vergeben
  • Auf objektiven und überprüfbaren Kriterien basierend
  • In einem offenen Verfahren entwickelt
  • Für alle Interessenten zugänglich

Der Bieter muss nicht zwingend das Label besitzen, sondern kann auch gleichwertige Nachweise erbringen.

§ 58 VgV: Zuschlagskriterien

Nachhaltigkeitskriterien können als Zuschlagskriterien definiert werden:

  • Umwelteigenschaften (Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Recyclingfähigkeit)
  • Soziale Aspekte (faire Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit)
  • Innovative Ansätze

§ 59 VgV: Lebenszykluskosten

§ 59 VgV erlaubt die Berechnung von Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium. Diese umfassen:

  • Anschaffungskosten
  • Nutzungskosten (Energie, Wasser, Verbrauchsmaterialien)
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Kosten externer Effekte (z. B. CO2-Kosten nach einer objektiven Methode)

§ 128 GWB: Ausführungsbedingungen

Der Auftraggeber kann besondere Bedingungen für die Auftragsausführung festlegen, die umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange betreffen, z. B.:

  • Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben
  • Verwendung umweltfreundlicher Fahrzeuge für die Leistungserbringung
  • Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette

Instrumente und Kriterien der nachhaltigen Beschaffung

Auftraggeber können Nachhaltigkeitskriterien an verschiedenen Stellen des Vergabeverfahrens einsetzen. Die wichtigsten Instrumente:

1. Umweltzeichen und Labels

Die gängigsten Umweltzeichen in der deutschen Vergabepraxis:

  • Blauer Engel: Das bekannteste deutsche Umweltzeichen, verwaltet vom Umweltbundesamt. Es gibt Kriterien für über 120 Produktgruppen.
  • EU Ecolabel: Das europäische Umweltzeichen, anerkannt in allen EU-Mitgliedstaaten
  • Energy Star: Für energieeffiziente Bürogeräte und IT-Produkte
  • FSC/PEFC: Für Holz- und Papierprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • EMAS/ISO 14001: Umweltmanagementsysteme als Eignungsnachweis

2. Lebenszykluskosten (Total Cost of Ownership)

Die Bewertung nach Lebenszykluskosten berücksichtigt nicht nur den Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer:

Beispiel: LED-Beleuchtung vs. konventionelle Beleuchtung

  • LED: Anschaffungskosten 50.000 Euro, Energiekosten über 10 Jahre 20.000 Euro = 70.000 Euro
  • Konventionell: Anschaffungskosten 20.000 Euro, Energiekosten über 10 Jahre 80.000 Euro = 100.000 Euro

Die LED-Lösung ist trotz höherer Anschaffungskosten über den Lebenszyklus wirtschaftlicher.

3. CO2-Bepreisung als Wertungskriterium

Zunehmend setzen Auftraggeber CO2-Schattenpreise ein, um die Klimawirkung in die Angebotsbewertung einzubeziehen. Die Methode:

  • Bieter geben die voraussichtlichen CO2-Emissionen ihrer Leistung an
  • Der Auftraggeber bewertet diese mit einem festgelegten CO2-Preis (z. B. 237 Euro/Tonne nach Methodenkonvention des Umweltbundesamtes)
  • Die monetarisierten CO2-Kosten werden zum Angebotspreis addiert

4. Ausführungsbedingungen

Konkrete Auflagen für die Vertragsausführung:

  • Verwendung von Ökostrom bei der Leistungserbringung
  • Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge (Elektro, Wasserstoff)
  • Nachweis der Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen
  • Ausbildungsquoten und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

5. Eignungskriterien

Nachhaltigkeitsbezogene Eignungsanforderungen:

  • Zertifiziertes Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS)
  • Nachgewiesene Erfahrung mit nachhaltigen Projekten
  • Qualifiziertes Personal für Nachhaltigkeitsmanagement

Praxistipps für Bieter: Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil

Für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, wird Nachhaltigkeit zunehmend zum Differenzierungsmerkmal. Hier die wichtigsten Empfehlungen:

1. Zertifizierungen und Labels erwerben

Investieren Sie in relevante Zertifizierungen:

  • Umweltmanagement: ISO 14001, EMAS
  • Produktlabels: Blauer Engel, EU Ecolabel, FSC/PEFC
  • Sozialstandards: SA 8000, Fair Trade
  • IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit: BSI-Grundschutz, ISO 27001

2. Lebenszykluskosten in der Angebotskalkulation berücksichtigen

Wenn die Ausschreibung Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium vorsieht, stellen Sie die Gesamtkosten Ihres Angebots transparent dar:

  • Anschaffungskosten
  • Energieverbrauch und Betriebskosten
  • Wartungsintervalle und -kosten
  • Erwartete Lebensdauer
  • Entsorgung und Recycling

3. CO2-Bilanz Ihrer Leistungen kennen

Immer mehr Ausschreibungen verlangen Angaben zu CO2-Emissionen. Erstellen Sie eine Produkt- oder Unternehmens-CO2-Bilanz und bereiten Sie diese für Vergabeverfahren auf.

4. Nachhaltigkeitskonzepte als Zuschlagskriterium nutzen

Wenn Nachhaltigkeitskonzepte als Zuschlagskriterium gewertet werden, erstellen Sie überzeugende Konzepte:

  • Konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduzierung
  • Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Technologien
  • Soziale Maßnahmen (faire Lieferketten, Ausbildung)
  • Innovationsansätze für nachhaltigere Leistungserbringung

5. Lieferkette transparent gestalten

Immer häufiger werden Nachweise zur Lieferkette verlangt:

  • Herkunft der eingesetzten Rohstoffe und Materialien
  • Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen bei Zulieferern
  • Umweltstandards in der Produktion

6. Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien gezielt suchen

Nutzen Sie Bidfix, um Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien zu identifizieren und Ihre Stärken gezielt einzusetzen.

7. Innovationspartnerschaft als Chance nutzen

Wenn Sie innovative nachhaltige Lösungen entwickeln, die am Markt noch nicht verfügbar sind, kann die Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) ein Weg sein, diese gemeinsam mit einem öffentlichen Auftraggeber zur Marktreife zu bringen.

FAQ

Dürfen öffentliche Auftraggeber Umweltkriterien bei der Vergabe berücksichtigen?

Ja, § 97 Abs. 3 GWB erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe. Umweltkriterien können in der Leistungsbeschreibung, als Eignungsanforderung, als Zuschlagskriterium oder als Ausführungsbedingung einfließen. Die Kriterien müssen sachlich mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und in der Bekanntmachung transparent gemacht werden.

Was sind Lebenszykluskosten im Vergaberecht?

Lebenszykluskosten (§ 59 VgV) umfassen alle Kosten, die mit einem Produkt oder einer Leistung über dessen gesamte Lebensdauer verbunden sind: Anschaffung, Nutzung (Energie, Wasser, Verbrauchsmaterial), Wartung, Entsorgung und ggf. Kosten externer Effekte wie CO2-Emissionen. Die Verwendung als Zuschlagskriterium ermöglicht eine ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsbewertung.

Kann der Auftraggeber den Blauen Engel als Nachweis verlangen?

Der Auftraggeber kann ein Gütezeichen wie den Blauen Engel als Nachweis für bestimmte Umwelteigenschaften verlangen (§ 34 VgV). Allerdings muss er auch gleichwertige Nachweise akzeptieren. Das bedeutet: Ein Bieter, der kein Blauer-Engel-Zertifikat besitzt, kann die geforderten Umwelteigenschaften durch andere Zertifikate, Prüfberichte oder technische Unterlagen nachweisen.

Ist nachhaltige Beschaffung teurer als konventionelle Beschaffung?

Nicht unbedingt. Betrachtet man die Lebenszykluskosten, sind nachhaltige Produkte häufig wirtschaftlicher. Energieeffiziente Geräte, langlebige Materialien und geringere Entsorgungskosten können die höheren Anschaffungskosten mehr als kompensieren. Zudem sinken die Preise nachhaltiger Produkte mit steigender Marktnachfrage.

Welche sozialen Kriterien sind im Vergaberecht zulässig?

Zulässige soziale Kriterien umfassen: Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette (keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit), Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderung, Ausbildungsquoten, Gleichstellungsmaßnahmen und Barrierefreiheit. Die Kriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen.

Wie wirkt sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf die Vergabe aus?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten. Öffentliche Auftraggeber können die Einhaltung dieser Pflichten als Eignungs- oder Ausführungskriterium verlangen. Verstöße gegen das LkSG können zudem einen fakultativen Ausschlussgrund nach § 124 GWB darstellen.

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Vergaberecht

Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.

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GWB

Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Teil 4 (§§ 97-184) bildet die gesetzliche Grundlage des öffentlichen Vergaberechts und setzt die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um.

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VgV

Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.

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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Sie können neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und weitere Aspekte umfassen.

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Eignungskriterien

Eignungskriterien sind die Mindestanforderungen, die ein Bieter erfüllen muss, um überhaupt an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Sie betreffen die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens.

Vergabeverfahren

Auftragsarten

Das Vergaberecht unterscheidet drei Auftragsarten: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (§ 103 GWB). Die korrekte Einordnung bestimmt, welche Vergabevorschriften gelten und welches Verfahren anzuwenden ist.