Lebensmittel

Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Lebensmittel" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

29
Ausschreibungen aktiv
131
Ausschreibungen gesamt
996 Tsd. €
Ø Auftragswert

Dynamisches Beschaffungssystem: Lieferung von Lebensmitteln

Aktiv
Frist: 30.06.2028
Veröffentlicht: 29.04.2024
Charité CFM Facility Management GmbH

Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), hat einen Bedarf für eine Vielzahl von Lebensmitteln, die an verschiedene Charité-Standorte zu liefern sind. Aus diesem Grund wird die Beschaffung von Waren europaweit als Dynamisches Beschaffungssystem ausgeschrieben, in deren Folge Vereinbarungen je Los geschlossen werden. Es werden insgesamt 23 Lose ausgeschrieben. Das Dynamische Beschaffungssystem "Lieferung von Lebensmitteln" beginnt mit Teilnahmebestätigung (für zukünftigen Bieterpool) und hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2026. Nachfolgend ist eine zweimalige optionale Verlängerung um je 1 Jahr möglich. Das Dynamische Beschaffungssystem "Lieferung von Lebensmitteln" endet spätestens zum 30.06.2028 oder vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit Erreichen der Höchstwerte des jeweiligen Loses. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Rahmenvertrag Rechtsberatungsleistungen im Bereich des Vertragswesens im Wissenschaftsmanagement

Aktiv
Frist: 22.06.2026
Veröffentlicht: 22.05.2026
Leibniz-Institut für Lebensmittel-System...

Das Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München (Leibniz-LSB@TUM) beabsichtigt auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen den Abschluss eines Rahmenvertrags über Rechtsberatungsleistungen im Bereich des Vertragswesens im Wissenschaftsmanagement. Die Leistungen sollen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erbracht werden und umfassen Beratungen zum deutschen Recht, zum einschlägigen EU-Recht sowie ? bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ? insbesondere zum angloamerikanischen Recht. Die Beauftragung des Auftragnehmers aus dem Rahmenvertrag erfolgt jeweils anlassbezogen im Einzelfall. Die Vertragslaufzeit ist wie folgt festgelegt: 15. Juli 2026 bis 14. Juli 2027 (1 Jahr) mit einer einseitigen Option zur Verlängerung um dreimal (3x) jeweils ein (1) weiteres Jahr bis maximal 14. Juli 2030. Rahmenvertrag Rechtsberatungsleistungen im Bereich des Vertragswesens im Wissenschaftsmanagement

Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 04.04.2025
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

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