Ministerien, kommunale Rechenzentren und Sozialversicherungsträger vergeben komplette Softwareprojekte, etwa Fachverfahren, Onlinedienste nach dem Onlinezugangsgesetz oder Portale. Grundlage ist meist der EVB-IT Erstellungsvertrag. Bieter übernehmen Konzeption, Entwicklung, Test und Einführung als Werkleistung mit klar definierten Meilensteinen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Softwareprojekte-Vergaben veröffentlicht haben.
Entwicklung behördlicher Fachanwendungen für Melde-, Sozial- oder Finanzverwaltung
Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen nach Onlinezugangsgesetz samt Anbindung an Basisdienste
Aufbau von Bürger- und Beschäftigtenportalen mit Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren
Bereitstellung von Entwicklungsteams für iterative Projektarbeit über mehrere Jahre
Softwareprojekte bezeichnen größere Vorhaben, bei denen Entwicklung, Systemintegration, Datenmigration, Schulung und Einführungsbegleitung zu einem Gesamtauftrag verbunden sind, etwa die Ablösung eines Altsystems oder die Einführung einer neuen Fachanwendung. Solche Vorhaben überschreiten regelmäßig die EU-Schwellenwerte und werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, bei unklarem Lösungsweg auch im wettbewerblichen Dialog. Auftraggeber teilen den Auftrag oft in Lose nach Projektphasen oder Modulen, um Risiken zu streuen und Mittelständler einzubinden. Nach der Bekanntmachung folgen Teilnahmewettbewerb, Angebotsabgabe, Verhandlungsrunden und teils Teststellungen, bevor der Zuschlag erteilt wird. Als Vertragsgrundlage dient häufig der EVB-IT Systemvertrag oder die Systemlieferung, die Planung, Realisierung und Abnahme des Gesamtsystems verbindlich zusammenführen.
Softwareprojekte werden nach der VgV vergeben, da ihr Volumen die EU-Schwellenwerte für Dienstleistungen meist übersteigt. Weil Umfang und Laufzeit hoch sind, prüfen Auftraggeber die Eignung streng, etwa über mehrere vergleichbare Großprojekte, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Qualitätsmanagement und ein bewährtes Projektmanagement nach anerkannten Standards. Verlangt werden regelmäßig die Qualifikation und Verfügbarkeit von Projektleitung und Schlüsselpersonal, eine Zertifizierung nach ISO 27001 sowie DSGVO-konforme Verarbeitung und Barrierefreiheit nach BITV 2.0. Gewertet wird nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei Umsetzungskonzept, Migrationsstrategie, Personaleinsatz und Servicequalität stark einfließen. Der EVB-IT Systemvertrag regelt das Zusammenspiel aus Lieferung, Anpassung und Pflege, definiert Abnahmekriterien und Meilensteine und verteilt Haftung sowie Mitwirkungspflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
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Für die individuelle Neuentwicklung als Werkleistung nutzen Auftraggeber den EVB-IT Erstellungsvertrag. Wenn Software und Hardware zu einem Gesamtsystem integriert werden, kommt der EVB-IT Systemvertrag zum Einsatz.
Statt eines starren Leistungsverzeichnisses beschreiben Auftraggeber Ziele und Rahmen funktional und vergeben eine Rahmenvereinbarung mit Abruf nach Story Points oder Aufwand. Gewertet werden dann Lösungskonzept, Vorgehensmodell und die Qualifikation des Projektteams.
Verlangt werden Referenzen vergleichbarer Projekte, benannte Rollen mit Qualifikationsnachweisen und ein beschriebenes Vorgehensmodell wie Scrum oder das V-Modell XT. Häufig kommt eine Zertifizierung nach ISO 9001 hinzu.
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