Spielplatzgeräte Ausschreibungen

Kommunen, Kitas, Schulen und Wohnungsbaugesellschaften beschaffen Spielgeräte für öffentliche Spielplätze und Außengelände. Ausgeschrieben werden Schaukeln, Klettergerüste, Rutschen und Fallschutzbeläge nach DIN EN 1176, meist samt Lieferung, Montage und Fundamentierung.

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Spielplatzgeräte für Kommunen ausschreiben

Spielplatzgeräte umfassen Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste, Karussells, Sandspielanlagen und Kombinationsgeräte sowie den dazugehörigen Fallschutz. Auftraggeber sind Kommunen für öffentliche Spielplätze und Parks, Schulen und Kitas für ihre Außenflächen sowie Wohnungsgesellschaften in öffentlicher Hand. Die Beschaffung fällt bei der Neuanlage eines Spielplatzes oder beim Ersatz überalterter Geräte an und verbindet fast immer Lieferung mit Montage und der Gründung auf Fundamenten. Weil das feste Einbetonieren baulichen Charakter hat, wird der Montageanteil oft als Bauleistung behandelt und mit Fallschutz und Erdarbeiten kombiniert. Aufträge werden nach Spielbereichen oder Geräteart in Lose geteilt. Nach der Bekanntmachung bewerten die Auftraggeber die Angebote auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Spielwert, Altersgruppe und Sicherheitsanforderungen.

DIN EN 1176 und Eignungsnachweise bei Spielplatzgeräten

Reine Gerätelieferungen folgen der UVgO oder VgV, bei überwiegendem Montage- und Fundamentanteil wird nach VOB/A vergeben. Zentrale Anforderung ist die Normenreihe DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und deren Aufbau, ergänzt um DIN EN 1177 für die stoßdämpfenden Fallschutzböden. Ausschreibungen fordern regelmäßig die Konformität mit diesen Normen, eine Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle sowie Angaben zu Fallhöhen und Sicherheitsabständen. Ihre Eignung belegen Bieter über Referenzen vergleichbarer Spielplätze, Hersteller- und Montagenachweise und eine Betriebshaftpflicht, bei der Montage ergänzt um fachkundiges Personal und die fachgerechte Gründung. Der Zuschlag ergeht selten allein über den Preis, meist über eine Preis-Leistungs-Wertung, in die Spielwert, Materialqualität, Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit einfließen.

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Häufige Fragen zu Spielplatzgeräte

Maßgeblich ist die DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und die DIN EN 1177 für stoßdämpfende Böden. Hersteller müssen die Konformität nachweisen, die Geräte werden nach Aufbau und im laufenden Betrieb regelmäßig geprüft.

In der Regel umfasst die Vergabe Lieferung, Aufbau, Fundamentierung und die Herstellung der Fallschutzflächen. Der Auftraggeber gibt Standort, Untergrund und Platzverhältnisse vor, oft wird ein Sicherheitsabnahmeprotokoll gefordert.

Auftraggeber sind Städte und Gemeinden, Kita- und Schulträger sowie kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Beschafft wird bei der Neuanlage von Spielplätzen, bei Sanierungen und beim Ersatz von Geräten, die die Sicherheitsprüfung nicht mehr bestehen.

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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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