Bereich Landrat/Vergabestelle

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bereich Landrat/Vergabestelle. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Bereich Landrat/Vergabestelle

Bereich Landrat/Vergabestelle mit Sitz in Köthen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 18 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Bereich Landrat/Vergabestelle regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bereich Landrat/Vergabestelle sind Post- & Fernmeldedienste (39%), Bauarbeiten (17%) und IT-Dienstleistungen (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Transportmittel und Büro & Computer.

Alle Ausschreibungen von Bereich Landrat/Vergabestelle werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Top Branche
Post- & Fernmeldedienste

Aktuelle Ausschreibungen

18 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)

Bekanntmachung Vergebener Auftrag gem. § 135 GWB Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112

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Veröffentlicht: 13.01.2026
Bereich Landrat/Vergabestelle

Bekanntmachung Vergebener Auftrag Maßnahme:Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112 Gemäß Bekanntmachung 849339-2025 wurde der Vertrag mit der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn am 07.01.2026 geschlossen Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen, da hier die wirtschaftlichen Interessen des Bieter unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für Bereitstellung der Testnotrufnummer 113 und des Leitstellensprachdienstes für die Notrufnummern 110/112

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Veröffentlicht: 19.12.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle
2.271 €

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Der Auftrag kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Bekanntmachung Vergebener Auftrag gem. § 135 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde

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Veröffentlicht: 11.11.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Bekanntmachung Vergebener Auftrag Maßnahme: Anschaffung der Software OK. Verkehr für die Fahrzeugzulassung und Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis Gemäß Bekanntmachung 686440-2025 wurde der Vertrag mit der kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH Peter-Hubbertz-Str. 7 51063 Köln am 07.11.2025 geschlossen Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen, da hier die wirtschaftlichen Interessen des Bieter unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Kauf eines neuen voll ausgestatteten Gerätewagen Logistik

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Veröffentlicht: 21.10.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Gemäß der Bekanntmachung 585120-2025 wurde der Kaufvertrag am 07.10.2025 mit der Stadt Zörbig, Markt 12, 06780 Zörbig geschlossen.

Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde

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Veröffentlicht: 20.10.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Maßnahme: Anschaffung der Software OK. Verkehr für die Fahrzeugzulassung und Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da hier gem. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen nur ein Unternehmen für den Auftrag in Betracht kommt.

Kauf eines neuen voll ausgestatteten Gerätewagen Logistik

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Veröffentlicht: 08.09.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da es sich hier gem. §14 Abs. 4 Nr. 7 VgV um eine besonders günstige Gelegenheit handelt.

Auftragsbekanntmachung: Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt Bitterfeld Auswahlverfahren Wirtschaftlichkeitslücke 2024

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Veröffentlicht: 08.09.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Auftragsbekanntmachung Vergebener Aufträge Beschreibung der Leistung und des Verfahrens: Ausbau und Betrieb eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) im Sinne von N. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 Der Auftraggeber führte ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 5 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB greift. Hinweis: In diesem Verhandlungsverfahren ist gleichzeitig mit der Bewerbung ein indikatives Angebot einzureichen. DerAuftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Angabe der Überprüfungsstelle erfolgt vorsorglich bzw. stellen diese Felder Pflichtangaben dar. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen a) Im Gegensatz zu "Verfahrensart (BT-105)" dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zuzüglich eines ersten indikativen Angebotes durchgeführt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt daher, mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage 8 der Ausschreibungsunterlagen); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; Im Übrigen müssen alle nach Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen" dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.

Auftragsbekanntmachung: Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Veröffentlicht: 08.09.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Gemäß der Bekanntmachung OJ S 155/2025 14/08/2025 wurde der Auftrag am 01.09.2025 an die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn erteilt.

Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Veröffentlicht: 14.08.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für den Betrieb einer notwendigen Interimsleitstelle der ILS ABI wird temporär ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss als Telefonanschluss benötigt. Die Interimsleitstelle ist eine Zwischenlösung als Behelfsleitstelle bis zur Inbetriebnahme des Neubau der ILS. Der Betrieb der Interimsleitstelle ist ab Quartal 1 2026 geplant. Ohne eine Bereitstellung des Kommunikationsanschlusses ist der Betrieb der Interimsleitstelle der ILS ABI nicht möglich. Die deutsche Telekom ist Netzbetreiberin mit eigener Infrastruktur und stellt als einziges Unternehemen flächendeckend den Zugang zum öffentlichen Festnetz mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen für Notrufeinrichtungen sicher. Dies erfolgt in der Regel durch separate Callcenter, welche ausschließlich den BOS-Leitstellen als 24/7 Ansprechpartner dienen, sobald Störungen im System auftreten. Im Falle von Störungen können Leitungen schnell und unkompliziert auf intakte Leitungen umgeroutet werden. Ferner bietet die Telekom leistungsfähige Festverbindungen mit garantierten Latenzzeiten, Bandbreiten und Notstromversorgung. Die Telekom unterhält zudem ein eigenes Techniker-Netz, welches mit den speziellen Anforderungen von BOS Behörden vertraut ist. Die Telekom hat als zugelassener Anbieter für sicherheitsrelevante Telekommunikation besondere Berechtigungen. Gemäß $11 TKG unterliegt die Telekom der Pflicht als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes, verlässliche Kommunikation im Katastrophenfall sicherzustellen. Letztlich sind die Anschlüsse der Telekom untrennbar mit der Netzinfrastruktur verbunden und es existiert kein anderer Anbieter, der die aufgeführten Eigenschaften vollständig in einem Angebot vereinen kann. Es ist beabsichtigt nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB den Auftrag an die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn zu erteilen

Auftragsbekanntmachung: Anbindung Trafostation an das Mittelspannungsnetz

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Veröffentlicht: 07.08.2025
Bereich Landrat/Vergabestelle

Auftragsbekanntmachung Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle und damit verbundenen Betrieb des Leitstellengebäudes ist eine Anbindung der eigens hierfür bereitgestellten Trafostation an das Stromnetz des örtlichen Netzbetreibers notwendig. Der hier örtlich zuständige Netzbetreiber ist die EVIP GmbH, Nils-Bohr-Str. 2 in 06749 Bitterfeld-Wolfen. Aufgrund der Monopolstellung eines Netzbetreibers gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ist nur der Netzbetreiber berechtigt die Trafostation an das bestehende Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen. Daher ist für diesen Auftrag der Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern nicht gegeben. Die Beauftragung eines dritten zur Herstellung des Anschlusses der Trafostation ist folglich ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu Bereich Landrat/Vergabestelle

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bereich Landrat/Vergabestelle aus Köthen. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 18 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Post- & Fernmeldedienste, Bauarbeiten, IT-Dienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bereich Landrat/Vergabestelle – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Bereich Landrat/Vergabestelle ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bereich Landrat/Vergabestelle: Post- & Fernmeldedienste (39%), Bauarbeiten (17%), IT-Dienstleistungen (11%), Transportmittel (11%), Büro & Computer (11%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bereich Landrat/Vergabestelle bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bereich Landrat/Vergabestelle folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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