Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 62 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 120 Tsd. € bis 330 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 213 Tsd. €.
Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe sind Unternehmensberatung & Recht (65%), Forschung & Entwicklung (15%) und IT-Dienstleistungen (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen Architektur & Ingenieurwesen und Öffentliche Verwaltung.
Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
62 Ausschreibungen (Seite 1 von 7)
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Durchführung einer unabhängigen Evaluierung der beiden Vorhaben Mobilithek und Mobility Data Space sowie deren Verknüpfung im Ökosystem für Mobilitätsdaten. Von den Ergebnissen der Evaluation erwartet sich das BMDV als Auftraggeber von den Leistungen des Aufragnehmers a) die Schaffung von Transparenz über den erreichten Umsetzungsstand der strategischen Projek¬te des Bundes zu Nutzung von Mobilitätsdaten, b) eine einfache Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 BHO für Einzelmaßnahmen für den MDS: mit der Zielerreichungskontrolle wird durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festgestellt, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle gegeben ist. Sie bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt von Überlegungen, ob die vorgegebenen Ziele nach wie vor Bestand haben. Es ist zu berücksichtigen, dass der Mobility Data Space Teil ist des BMDV-Förderprogramms „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“. Hierzu wird an anderer Stelle eine Erfolgskontrolle des gesamten Förderprogramms erfolgen, einschließlich des Mobility Data Space. Daher hat der Auftragnehmer der Evaluation den Austausch mit der förderprogrammübergreifenden Erfolgskontrolle zu ermöglichen, c) eine Analyse der in den Projekten erbrachten Leistungen und Ergebnisqualitäten, insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Technologien, Standards und Projektstrukturen, d) eine Bewertung der aktuellen und eine Prognose der künftigen Nutzung sowie Relevanz der Lösungen für die praktische Anwendung durch Akteure im Mobilitätssektor, e) die Messung und Bewertung aktueller und möglicher Wirkungen der Vorhaben im Hinblick auf ihre digital- und verkehrspolitischen Zielsetzungen, f) die Generierung von Grundlagen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen über das ob und wie der Fortführung der beiden evaluierten Vorhaben und ihrer Verknüpfung, g) die Identifikation und Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Optimierung von Zielerreichung und Wirkung in den evaluierten Vorhaben sowie die Benennung der dazu erforderlichen Ressourcen und Voraussetzungen, h) eine Klärung der Frage ob und ggf. mit welchen Veränderungen die Vorhaben eine Grundlage für die Umsetzung des künftigen Mobilitätsdatengesetzes bilden können. Der Auftragnehmer soll die Ergebnisse dem Auftraggeber fundiert hergeleitet und zugleich lösungs- und handlungsorientiert in einer für die weiteren Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse nutzbaren Form zur Verfügung stellen und erläutern.
Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)
Bund und Länder haben sich im November 2022 auf die Einführung eines digitalen, bundesweit geltenden ÖPNV-Monatstickets mit einem Einführungspreis i. H. v. 49 EUR geeinigt, das „Deutschlandticket“. Dieses soll seit der Einführung im Mai 2023 dazu beitragen, • die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutlich zu erhö-hen, • die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, • Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten sowie • die Digitalisierung in der Branche und eine zunehmende Vernetzung der Verkehrs-angebote zu fördern. Um zu überprüfen, welchen Beitrag das Deutschlandticket zur Erreichung der formulierten Ziele leistet, sind ein begleitendes Monitoring und eine kontinuierliche Evaluation seiner verkehrlichen, sozioökonomischen, klimaseitigen, technologischen und vertrieblichen sowie finanziellen und tariflichen Auswirkungen erforderlich. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurde von den Ländern und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.01.2023 (Beschluss der länderoffenen Arbeitsgruppe) gebeten, die notwendigen Maßnahmen für eine Evaluation des Deutschlandtickets zu ergreifen. Mit einem Evaluationszeitraum von zwei Jahren (vrsl. 2023-2024) kann die Untersuchung des VDV mittelfristige Effekte jedoch nicht vollumfänglich erfassen. Zudem wird durch die Untersuchung nicht die Gesamtheit der Aspekte umfasst, die von Bundesinteresse sind. Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Deutschlandtickets wurde bereits vorgesehen, dass nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich ist, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern. Infolgedessen wird eine ergänzende, von der Evaluation des VDV unabhängige Evaluation durch das BMDV beauftragt, die über die Einführungsphase hinaus umfassend verkehrliche, sozioökonomische, klimaseitige, technologische und vertriebliche sowie finanzielle und tarifliche Auswirkungen der Einführung des Deutschlandtickets untersucht. Das Evaluationsvorhaben orientiert sich am in der Bundesverwaltung etablierten Wirkungsmodell, welches die Auswirkungen einer Maßnahme in den Dimensionen Output, Outcome und Impact erfasst. Diese Evaluation verfolgt das Ziel, ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Jahres 2024 und bis einschließlich 2026 sowohl Effekte des Tickets auf der Outcome-Ebene, z. B. Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens, als auch auf der Impact-Ebene, z. B. Verlagerungen von Verkehren, zu erfassen und 2027 eine themenübergreifende Zusammenfassung vorzulegen.
Der Auftragnehmer (AN) soll ein geeignetes Verfahren zur Bewertung der Zielerreichung des NRVP erarbeiten und auf dieser Grundlage eine Zwischenbilanz der bisher durchgeführten Maßnahmen, Aktivitäten und Programme der beteiligten Akteure ziehen. Im Ergebnis sollen die noch offenen Aufgaben zur Zielerreichung des NRVP identifiziert und Empfehlungen zur künftigen Schwerpunktsetzung von Maßnahmen, Aktivitäten und Programmen für die zweite Hälfte der Laufzeit des NRVP erarbeitet werden. Ergänzend dazu sollen für konkrete, bereits bestehende Förder- und Finanzierungsprogramme des BMDV programmspezifische Ziel-Indikatoren-Systeme mit Bezug zu den übergeordneten Zielen des NRVP entwickelt werden. Folgende Arbeitspakete sind zu erbringen: AP 1: Entwicklung eines Bewertungsverfahrens AP 2: Recherche bisher durchgeführter Maßnahmen, Aktivitäten und Programme AP 3: Bewertung der Maßnahmen, Aktivitäten und Programme AP 4: Bewertung der Zielerreichung und Erarbeitung von Empfehlungen AP 5: Erarbeitung von Indikatoren-Sets für konkrete Radverkehrsprogramme des BMDV
Mit dem Deutschlandtakt hat im Bereich der Schieneninfrastrukturentwicklung ein Paradigmenwechsel hin zum fahrplanbasierten Neu- und Ausbau stattgefunden, der bereits Anwendung findet. Der Zielfahrplan Deutschlandtakt bildet die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben. Er zeigt auf, welche Verkehrsangebote langfristig erreicht werden sollen bzw. können. Es kann also transparent dargestellt werden, an welchen Stellen das Schienennetz passgenau zu beschleunigen bzw. zu erweitern ist. Zur Umsetzung dieser Langfristplanung sind realistische Ausbauschritte der Schieneninfrastruktur als Weg zum Deutschlandtakt erforderlich. Konkret gilt es, den langfristigen Zielfahrplan in transparente Ausbauschritte aufzuteilen, die jeweils verfügbaren Kapazitäten am Ende eines Ausbauschritts darzustellen und die für den Zielfahrplan erforderlichen Maßnahmen verkehrlich sinnvoll und realistisch im Hinblick auf Umsetzungszeiträume zu priorisieren. Das soll eine optimale Nutzung der Kapazität durch alle Verkehrsdienste im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sicherstellen. Zur schrittweisen koordinierten Umsetzung des Deutschlandtakts ist daher ein integrierter und auf Ausbauschritte (Etappen) ausgerichteter Umsetzungsplan ein geeignetes Instrument und dementsprechend zu entwickeln. Gleichzeitig sind juristische Fragestellungen zu bewerten und ein Kommunikationskonzept für den Umsetzungsplan zu entwickeln. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Das bereits beauftragte Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie. Das hier gegenständliche Los 2 beinhaltet die Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen zur Ausgestaltung und Verankerung von Ausbauschritten für den Deutschlandtakt, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
Mit dem Deutschlandtakt hat im Bereich der Schieneninfrastrukturentwicklung ein Paradigmenwechsel hin zum fahrplanbasierten Neu- und Ausbau stattgefunden, der bereits Anwendung findet. Der Zielfahrplan Deutschlandtakt bildet die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben. Er zeigt auf, welche Verkehrsangebote langfristig erreicht werden sollen bzw. können. Es kann also transparent dargestellt werden, an welchen Stellen das Schienennetz passgenau zu beschleunigen bzw. zu erweitern ist. Zur Umsetzung dieser Langfristplanung sind realistische Ausbauschritte der Schieneninfrastruktur als Weg zum Deutschlandtakt erforderlich. Konkret gilt es, den langfristigen Zielfahrplan in transparente Ausbauschritte aufzuteilen, die jeweils verfügbaren Kapazitäten am Ende eines Ausbauschritts darzustellen und die für den Zielfahrplan erforderlichen Maßnahmen verkehrlich sinnvoll und realistisch im Hinblick auf Umsetzungszeiträume zu priorisieren. Das soll eine optimale Nutzung der Kapazität durch alle Verkehrsdienste im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sicherstellen. Zur schrittweisen koordinierten Umsetzung des Deutschlandtakts ist daher ein integrierter und auf Ausbauschritte (Etappen) ausgerichteter Umsetzungsplan ein geeignetes Instrument und dementsprechend zu entwickeln. Gleichzeitig sind juristische Fragestellungen zu bewerten und ein Kommunikationskonzept für den Umsetzungsplan zu entwickeln. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Das bereits beauftragte Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie. Das hier gegenständliche Los 2 beinhaltet die Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen zur Ausgestaltung und Verankerung von Ausbauschritten für den Deutschlandtakt, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
Das Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI (Evaluierungsgegenstand) soll evaluiert werden. Es ist insbesondere die Zielerreichung sowie die Wirkung der Förderung zu evaluieren. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit, d. h. die Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit, des Förderprogramms Gegenstand der Evaluierung sein. Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP): AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung. Die Evaluierung muss jedenfalls die folgenden Anforderungen, 1. des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der zugehörigen Verwal-tungsvorschriften (VV) zur Durchführung einer abschließenden Erfolgskontrolle von Förderprogrammen, und 2. der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission SA.103346 (2022/N) und den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zur Durchführung einer Evaluierung erfüllen. Der Beginn des Evaluierungsvorhabens soll der 17.06.2024 sein. Für die Erbringung der Leistungen werden sechs Monate angenommen. Die Standards der Gesellschaft für Evaluation e. V. sind anzuwenden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt die Vergabe der gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmende Durchführung einer Aktualisierung der SUP für die konkretisierten Vorhaben des Abschnitt 2, Neue Vorhaben, Unterabschnitt 1, Vordringlicher Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage 1 zu § 1 BSWAG) gemäß Modul B der BVWP-Methodik. Dabei sind insbesondere die in der Vordringlichen Bedarf aufgestiegenen Maßnahmen des Potenziellen Bedarfs des BVWP 2030 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile) inklusive des Planfalls „Deutschlandtakt“ (siehe Anlage 6 des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt: https://downloads.ctfassets.net/scbs508bajse/7oB2P0qqjFPmrt6FSXSxsy/f2f48d117f4399a3b165cac6ebf4f179/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtakt_3-00.pdf) zu berücksichtigen. Für diese Vorhaben bzw. Projektbündel ist eine rechtssichere SUP durchzuführen in dessen Ergebnis ein Umweltbericht die zu erwartenden Umweltwirkungen und ggf. Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens zu klärenden Punkte oder auch nachfolgend vom AG vorgegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich sind grundsätzlich an Verfahrensweisen / (Zwischen-) Ergebnissen weiterer bereits laufender Forschungsvorhaben des BMDV auszurichten: 1. Untersuchungsumfang und Gegenstand (Wird das gesamte im Bedarfsplan enthaltene Maßnahmenset oder ggf. auch in Abstufungen nur die mit dem aktuellen Bedarfsplan neu hinzugekommene Maßnahmenset im Rahmen der SUP untersucht?) 2. Kriterien (Anhand welcher Kriterien wird der Bedarfsplan bzw. werden darin enthaltene Vorhaben im Rahmen der SUP geprüft?) 3. Datengrundlage und Methodik (Wie und auf welcher Datengrundlage werden verkehrsmengenabhängige und verkehrsmengenunabhängige Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der SUP analysiert?). Hierzu zählen insbesondere a. die Berücksichtigung der verkehrsmengenunabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen des SUP Monitorings, b. die Berücksichtigung der verkehrsmengenabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der Aufstellung der Verkehrsprognose (VP) 2040 sowie c. Untersuchung und Ermittlung ggf. neuer Kosten- und Wertansätze im Rahmen des parallel laufenden Forschungsvorhabens zur Aktualisierung von Kosten- und Wertansätzen.
Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe aus Berlin. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 62 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Unternehmensberatung & Recht, Forschung & Entwicklung, IT-Dienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 120 Tsd. € und 330 Tsd. €.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe: Unternehmensberatung & Recht (65%), Forschung & Entwicklung (15%), IT-Dienstleistungen (15%), Architektur & Ingenieurwesen (5%), Öffentliche Verwaltung (2%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen