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Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von ballistischen Schutzwestensystemen für das Spezialeinsatzkommando.
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein haben sich in einer Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Mobilen Streifenbooten inkl. Bootstrailer vereinbart.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein beabsichtigt in dem Haushaltsjahr 2024 ein Reinvest von Gebläseatemschutzeinheiten vorzunehmen. Im genannten Jahr sind 133 Geräte neu anzuschaffen.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein beabsichtigt in dem Haushaltsjahr 2024 ein Reinvest von Gebläseatemschutzeinheiten vorzunehmen. Im genannten Jahr sind 133 Geräte neu anzuschaffen.
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR mit Sitz in Kiel verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 17 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR sind Sicherheitsausrüstung (71%), Transportmittel (18%) und Medizintechnik (6%). Weitere relevante Bereiche umfassen Installation (außer Software).
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR aus Kiel. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 17 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Sicherheitsausrüstung, Transportmittel, Medizintechnik. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
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Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR: Sicherheitsausrüstung (71%), Transportmittel (18%), Medizintechnik (6%), Installation (außer Software) (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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