Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 9 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sind Unternehmensberatung & Recht (56%), Architektur & Ingenieurwesen (22%) und Reinigung & Umweltschutz (22%).

Alle Ausschreibungen von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Top Branche
Unternehmensberatung & Recht

Aktuelle Ausschreibungen

9 Ausschreibungen

Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen

Abgelaufen
Frist: 25.07.2024
Veröffentlicht: 24.06.2024
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Die ausgeschriebenen Arbeiten dienen der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans, gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personen-nahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), welches vorsieht, dass der ÖPNV-Bedarfsplan bei Bedarf fortzuschreiben ist. Hierbei wird grundsätzlich ein schlankes, transparentes und pragmatisch gestaltetes Verfahren angestrebt.

Management Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW

Abgelaufen
Frist: 21.08.2025
Veröffentlicht: 21.07.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Management des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW

Wirtschaftsprüferleistungen und prüfungsnahe Beratungen zur SPNV-Finanzierung in Nordrhein-Westfalen

Abgelaufen
Frist: 29.09.2025
Veröffentlicht: 01.09.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung festgelegt, die im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen wird. Nachdem die drei SPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) auf ihre stark ansteigenden Kosten hingewiesen und vor einer drohenden Unterdeckung bei der Finanzierung des SPNV in NRW ab 2024 gewarnt hatten, wurde im Jahr 2023 ein monatlicher Jour fixe mit Vertretenden des Fachreferats im MUNV NRW und den Aufgabenträgern eingerichtet, um den exakten Finanzbedarf für die kommenden Jahre zu ermitteln und auf eine schnelle Neufassung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hinzuarbeiten. Auf Grundlage der dazu erarbeiteten "Finanzierungstabellen" der drei Aufgabenträger und der daraus entwickelten SPNV-Finanzierungstabelle wurde Ende 2023 die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung überarbeitet. Die Neufassung (gilt seit Anfang 2024) ermöglicht nach dem Stand Ende 2023 eine auskömmliche Finanzierung des SPNV in den Jahren 2024 und 2025 und erhöht darüber hinaus für die Jahre 2026 bis 2032 die jährliche SPNV-Pauschale um jeweils ca. 20 %. Im Laufe des Jahres 2024 wurde der Jour fixe fortgesetzt, um eine laufende Fortschreibung des Finanzbedarfs - nun auch im Licht aktuellerer Zahlen - zu gewährleisten. Im Rahmen der Fortschreibung wurden Unstimmigkeiten bei der Datenzulieferung, der Auslegung von Begrifflichkeiten und in der Darstellung der SPNV-Finanzierungstabelle deutlich. Die SPNV-Aufgabenträger und das MUNV NRW sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass der aktuell stattfindende Prozess der Strukturreform der Aufgabenträgerschaft genutzt werden soll, um eine Steige-rung der Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz in der Mittelverwendung zu schaffen. Angesichts dieser Zielstellung ist es angezeigt, den SPNV-Finanzbedarf für das bestehende SPNV-Angebot gutachterlich über-prüfen zu lassen und die Akteure über ein dauerhaft zu verwendendes, einheitliches Steuerungs-, Controlling- und Monitoring-Instrument zu beraten.

Wirtschaftsprüferleistungen und prüfungsnahe Beratungen zur SPNV-Finanzierung in Nordrhein-Westfalen

Abgelaufen
Frist: 01.10.2025
Veröffentlicht: 25.09.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung festgelegt, die im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen wird. Nachdem die drei SPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) auf ihre stark ansteigenden Kosten hingewiesen und vor einer drohenden Unterdeckung bei der Finanzierung des SPNV in NRW ab 2024 gewarnt hatten, wurde im Jahr 2023 ein monatlicher Jour fixe mit Vertretenden des Fachreferats im MUNV NRW und den Aufgabenträgern eingerichtet, um den exakten Finanzbedarf für die kommenden Jahre zu ermitteln und auf eine schnelle Neufassung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hinzuarbeiten. Auf Grundlage der dazu erarbeiteten "Finanzierungstabellen" der drei Aufgabenträger und der daraus entwickelten SPNV-Finanzierungstabelle wurde Ende 2023 die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung überarbeitet. Die Neufassung (gilt seit Anfang 2024) ermöglicht nach dem Stand Ende 2023 eine auskömmliche Finanzierung des SPNV in den Jahren 2024 und 2025 und erhöht darüber hinaus für die Jahre 2026 bis 2032 die jährliche SPNV-Pauschale um jeweils ca. 20 %. Im Laufe des Jahres 2024 wurde der Jour fixe fortgesetzt, um eine laufende Fortschreibung des Finanzbedarfs - nun auch im Licht aktuellerer Zahlen - zu gewährleisten. Im Rahmen der Fortschreibung wurden Unstimmigkeiten bei der Datenzulieferung, der Auslegung von Begrifflichkeiten und in der Darstellung der SPNV-Finanzierungstabelle deutlich. Die SPNV-Aufgabenträger und das MUNV NRW sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass der aktuell stattfindende Prozess der Strukturreform der Aufgabenträgerschaft genutzt werden soll, um eine Steige-rung der Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz in der Mittelverwendung zu schaffen. Angesichts dieser Zielstellung ist es angezeigt, den SPNV-Finanzbedarf für das bestehende SPNV-Angebot gutachterlich über-prüfen zu lassen und die Akteure über ein dauerhaft zu verwendendes, einheitliches Steuerungs-, Controlling- und Monitoring-Instrument zu beraten.

Luftqualitätsmessungen

Abgelaufen
Frist: 16.10.2025
Veröffentlicht: 17.09.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Luftqualitätsmessungen von Ammoniak, ultrafeine Partikel und Stickoxiden (Los 1), von Schiffsemissionen (Feinstaub und Ammoniak) (Los 2) und Ozonvorläufersubstanzen (45 flüchtigen organischen Verbindungen), Stickoxide und Kohlenmonoxid (Los 3)

Management Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 08.01.2026
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Management des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW

Luftqualitätsmessungen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 04.11.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Luftqualitätsmessungen von Ammoniak, ultrafeine Partikel und Stickoxiden (Los 1), von Schiffsemissionen (Feinstaub und Ammoniak) (Los 2) und Ozonvorläufersubstanzen (45 flüchtigen organischen Verbindungen), Stickoxide und Kohlenmonoxid (Los 3)

Wirtschaftsprüferleistungen und prüfungsnahe Beratungen zur SPNV-Finanzierung in Nordrhein-Westfalen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 30.10.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung festgelegt, die im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen wird. Nachdem die drei SPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) auf ihre stark ansteigenden Kosten hingewiesen und vor einer drohenden Unterdeckung bei der Finanzierung des SPNV in NRW ab 2024 gewarnt hatten, wurde im Jahr 2023 ein monatlicher Jour fixe mit Vertretenden des Fachreferats im MUNV NRW und den Aufgabenträgern eingerichtet, um den exakten Finanzbedarf für die kommenden Jahre zu ermitteln und auf eine schnelle Neufassung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hinzuarbeiten. Auf Grundlage der dazu erarbeiteten "Finanzierungstabellen" der drei Aufgabenträger und der daraus entwickelten SPNV-Finanzierungstabelle wurde Ende 2023 die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung überarbeitet. Die Neufassung (gilt seit Anfang 2024) ermöglicht nach dem Stand Ende 2023 eine auskömmliche Finanzierung des SPNV in den Jahren 2024 und 2025 und erhöht darüber hinaus für die Jahre 2026 bis 2032 die jährliche SPNV-Pauschale um jeweils ca. 20 %. Im Laufe des Jahres 2024 wurde der Jour fixe fortgesetzt, um eine laufende Fortschreibung des Finanzbedarfs - nun auch im Licht aktuellerer Zahlen - zu gewährleisten. Im Rahmen der Fortschreibung wurden Unstimmigkeiten bei der Datenzulieferung, der Auslegung von Begrifflichkeiten und in der Darstellung der SPNV-Finanzierungstabelle deutlich. Die SPNV-Aufgabenträger und das MUNV NRW sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass der aktuell stattfindende Prozess der Strukturreform der Aufgabenträgerschaft genutzt werden soll, um eine Steige-rung der Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz in der Mittelverwendung zu schaffen. Angesichts dieser Zielstellung ist es angezeigt, den SPNV-Finanzbedarf für das bestehende SPNV-Angebot gutachterlich über-prüfen zu lassen und die Akteure über ein dauerhaft zu verwendendes, einheitliches Steuerungs-, Controlling- und Monitoring-Instrument zu beraten.

Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 06.11.2024
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und ...

Die ausgeschriebenen Arbeiten dienen der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans, gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personen-nahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), welches vorsieht, dass der ÖPNV-Bedarfsplan bei Bedarf fortzuschreiben ist. Hierbei wird grundsätzlich ein schlankes, transparentes und pragmatisch gestaltetes Verfahren angestrebt.

Häufige Fragen zu Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 9 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Unternehmensberatung & Recht, Architektur & Ingenieurwesen, Reinigung & Umweltschutz. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Unternehmensberatung & Recht (56%), Architektur & Ingenieurwesen (22%), Reinigung & Umweltschutz (22%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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