Die ausgeschriebenen Arbeiten dienen der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans, gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personen-nahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), welches vorsieht, dass der ÖPNV-Bedarfsplan bei Bedarf fortzuschreiben ist. Hierbei wird grundsätzlich ein schlankes, transparentes und pragmatisch gestaltetes Verfahren angestrebt.
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