Ausschreibungen Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

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20
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Ø Auftragswert
Transportdienstleistungen
Häufigste Branche (90%) →

Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Süd im Landkreis Ammerland

Abgelaufen
Frist: 09.09.2025
Veröffentlicht: 24.07.2025
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Ammerland Süd ab dem 01.08.2026. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 372 Westerholtsfelde – Ofen Linie 373 Ofen – Bad Zwischenahn Linie 374 Klein Scharrel –Rostrup Linie 375 Bad Zwischenahn - Jeddeloh II Linie 378 Oldenburg - Bad Zwischenahn Linie 379 Bloh – Bad Zwischenahn Linie 380 Oldenburg - Barßel Linie 382 Edewecht – Edewecht Linie 384 Edewecht – Friedrichsfehn Linie 385 Westerscheps – Edewecht Linie 386 Hogenset – Osterscheps Linie 387 Wildenloh – Bad Zwischenahn Linie 388 Friedrichsfehn – Jeddeloh Linie 393 Edewecht – Bad Zwischenahn Linie 394 Bad Zwischenahn– Petersfehn Linie 395 Bad Zwischenahn – Bad Zwischenahn Linie 396 Langebrügge – Bad Zwischenahn Linie 397 Bad Zwischenahn – Edewecht Linie 398 Ekern - Bad Zwischenahn Linie 399 Edewecht – Jaderberg Linie N34 Oldenburg – Tange. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 1.264.000 Fahrplankilometer pro Jahr (ohne die vom BürgerBus Bad Zwischenahn e. V. betriebene Linie 394 mit rd. 55.500 Fahrplankilometer pro Jahr und ohne die vom BürgerBusverein Edewecht e.V. betriebenen Linie 393 mit rd. 70.200 Fahrplankilometer pro Jahr ).

Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Süd im Landkreis Ammerland

Abgelaufen
Frist: 16.09.2025
Veröffentlicht: 01.09.2025
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Ammerland Süd ab dem 01.08.2026. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 372 Westerholtsfelde – Ofen Linie 373 Ofen – Bad Zwischenahn Linie 374 Klein Scharrel –Rostrup Linie 375 Bad Zwischenahn - Jeddeloh II Linie 378 Oldenburg - Bad Zwischenahn Linie 379 Bloh – Bad Zwischenahn Linie 380 Oldenburg - Barßel Linie 382 Edewecht – Edewecht Linie 384 Edewecht – Friedrichsfehn Linie 385 Westerscheps – Edewecht Linie 386 Hogenset – Osterscheps Linie 387 Wildenloh – Bad Zwischenahn Linie 388 Friedrichsfehn – Jeddeloh Linie 393 Edewecht – Bad Zwischenahn Linie 394 Bad Zwischenahn– Petersfehn Linie 395 Bad Zwischenahn – Bad Zwischenahn Linie 396 Langebrügge – Bad Zwischenahn Linie 397 Bad Zwischenahn – Edewecht Linie 398 Ekern - Bad Zwischenahn Linie 399 Edewecht – Jaderberg Linie N34 Oldenburg – Tange. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 1.264.000 Fahrplankilometer pro Jahr (ohne die vom BürgerBus Bad Zwischenahn e. V. betriebene Linie 394 mit rd. 55.500 Fahrplankilometer pro Jahr und ohne die vom BürgerBusverein Edewecht e.V. betriebenen Linie 393 mit rd. 70.200 Fahrplankilometer pro Jahr ).

Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Süd im Landkreis Ammerland

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 04.06.2026
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Ammerland Süd ab dem 01.08.2026. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 372 Westerholtsfelde – Ofen Linie 373 Ofen – Bad Zwischenahn Linie 374 Klein Scharrel –Rostrup Linie 375 Bad Zwischenahn - Jeddeloh II Linie 378 Oldenburg - Bad Zwischenahn Linie 379 Bloh – Bad Zwischenahn Linie 380 Oldenburg - Barßel Linie 382 Edewecht – Edewecht Linie 384 Edewecht – Friedrichsfehn Linie 385 Westerscheps – Edewecht Linie 386 Hogenset – Osterscheps Linie 387 Wildenloh – Bad Zwischenahn Linie 388 Friedrichsfehn – Jeddeloh Linie 393 Edewecht – Bad Zwischenahn Linie 394 Bad Zwischenahn– Petersfehn Linie 395 Bad Zwischenahn – Bad Zwischenahn Linie 396 Langebrügge – Bad Zwischenahn Linie 397 Bad Zwischenahn – Edewecht Linie 398 Ekern - Bad Zwischenahn Linie 399 Edewecht – Jaderberg Linie N34 Oldenburg – Tange. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 1.264.000 Fahrplankilometer pro Jahr (ohne die vom BürgerBus Bad Zwischenahn e. V. betriebene Linie 394 mit rd. 55.500 Fahrplankilometer pro Jahr und ohne die vom BürgerBusverein Edewecht e.V. betriebenen Linie 393 mit rd. 70.200 Fahrplankilometer pro Jahr ).

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg Nord

Vorinformation
Vorinformation
Veröffentlicht: 28.05.2026
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Oldenburg Nord im Landkreis Oldenburg. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 220 Rethorn - Bookholzberg - Ganderkesee Linie 225 Hude - Kirchhatten - Huntlosen Linie 240 Delmenhorst - Ganderkesee - Kirchhatten Linie 237 Hude - Bremen-Sebaldsbrück Linie 238 Ganderkesee - Bremen-Sebaldsbrück Linie 241 Ganderkesee - Wildeshausen Linie 242 Heide - Schierbrok - Bookholzberg Linie 243 Heide - Schönemoor - Bookholzberg Linie 244 Hengsterholz - Ganderkesee Linie 245 Ganderkesee - Heide - Schönemoor Linie 246 Hude - Ganderkesee Linie 247 Ganderkesee - Bergedorf - Ganderkesee Linie 248 Ganderkesee - Schlutter - Ganderkesee Linie 249 Almsloh - Bookholzberg Linie 250 Hude - Wildeshausen Linie 251 Lintel - Hude 252 Hude - Kirchkimmen - Oldenburg Linie 253 Holle - Wüsting Linie 254 Hude - Wüsting - Oldenburg Linie 255 Heide - Hude - Wardenburg Linie 256 Delmenhorst - Oldenburg Linie 257 Wüsting - Hemmelsberg Linie 258 Maibusch - Hude Linie 259 Hurrel - Wüsting Linie 221 Schierbrok - Delmenhorst Linie 222 Rethorn - Delmenhorst Linie 223 Rethorn - Bookholzberg Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Osterholz Ost“

Vorinformation
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Veröffentlicht: 02.10.2025
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 4 Abs. 1 Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Osterholz hat als nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Omnibus von Ahrentschildt GmbH (OvA) (Bahnhofstraße 67, 27404 Zeven, E-Mail: kontakt@von-ahrentschildt.de; Tel.: +49 4281 9440) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Osterholz Ost“ im Gebiet des Landkreises Osterholz mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Verden. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1.552.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den Nahverkehrsplan in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln Osterholz West und Osterholz Mitte

Vorinformation
Vorinformation
Veröffentlicht: 22.07.2025
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Nied...

Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln Osterholz West und Osterholz Mitte im Landkreis Osterholz. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: LINIENBÜNDEL OSTERHOLZ WEST: Linie 641Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen LINIENBÜNDEL OSTERHOLZ MITTE: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz-Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte jeweils von den Linienbündeln abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

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Über Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) mit Sitz in Bremen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 20 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) sind Transportdienstleistungen (90%), Software & IT-Systeme (10%) und Transportmittel (5%).

Alle Ausschreibungen von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) aus Bremen. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 20 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Transportdienstleistungen, Software & IT-Systeme, Transportmittel. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN): Transportdienstleistungen (90%), Software & IT-Systeme (10%), Transportmittel (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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