Frist abgelaufen

01765e. Landschaftspflegerischer Begleitplan und besondere Leistungen.

Die Angebotsfrist ist am 20. November 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 24. Dezember 2025

  • bhm Planungsgesellschaft mbH, Bruchsal · 31.706 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
20.10.2025
Angebotsfrist
20.11.2025
B 38 / B 47 Rad- und Gehweg Krumbach - Reichelsheim, HID28810. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).

Zeitplan

Veröffentlichung
20.10.25
Abgabefrist
20.11.25
Öffnung
20.11.25
Vertragsbeginn
02.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wiesbaden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
Telefon
+49 611 366-0
Website
https://vergabe.hessen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    • Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Der Bieter hat für die folgenden Aufgabenbereiche
    • - Landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Referenzprojekte vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    • - 1,50 Mio. € für Personenschäden
    • und
    • - 1,00 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
    • Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Angebot beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
  • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen

    • -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
    • -ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
    • -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
    • -dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
    • -dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Zuschlagskriterien

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB6 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
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