Frist abgelaufen

15751 Sprungbrett - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
02.07.2026
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Abgabefrist
02.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gütersloh, Deutschland
E-Mail
Submission@kreis-guetersloh.de
Telefon
+49 5241-851912
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken.

    • Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen unter 25 Jahren“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen.
    • Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen.
    • Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
    • Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
  • Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken.

    • Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen unter 25 Jahren“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen.
    • Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen.
    • Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
    • Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
    • Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
    • Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
    • Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden.
    • Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
    • Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
    • Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
    • Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden.
    • Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: erweiterte Richwtertmethode nach UfAB

  • Qualitätskriterium: erweiterte Richwtertmethode nach UfAB

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB8 Seiten
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