Frist abgelaufen

24 D 0115 - Sanierung und Revitalisierung alte Männeranstalt JVA Wittlich Schadstoffsanierung & Rückbau

Die Angebotsfrist ist am 17. Dezember 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. April 2025

  • Baugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbH, Wiesbaden-Delkenheim
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Sanierungsplanung und -durchführung mit dem Ziel schadstofffreie Gebäude zu überlassen sowie den Rückbau von Gebäuden im Bereich der JVA Wittlich unter Einbeziehung der Zielvereinbarungstabelle nach BNB (in Anlehnung). Technische Erkundung für: - Brunnenhaus Sanierungsplanung und -durchführung für: - Gebäude 001 - Alte Haftanstalt (Kokskeller ist Teil der Anstalt) - Alte Pforte, Geb. 002 - Verbindungsgang I - Kartoffelkeller - Gebäude 004 - Werkgebäude (später Geb. 004 - Besuchergebäude) - Brunnenhaus Rückbau für: - Kokskeller (an Flügel C der Männeranstalt angebaut) - Verbindungsgang I - Kartoffelkeller - Gebäude 04 - Arbeitsbetriebe (später Geb. 004 - Besuchergebäude), hier Teilrückbau - Brunnenhaus

Zeitplan

Veröffentlichung
12.11.24
Fragenfrist
11.12.24
Teilnahmefrist
17.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
Telefon
+49 2619701-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die Sachkunde "LAGA PN 98" für die Probenahme von festen Abfällen nachweisen können. Juristische Perosnen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitarbeiter des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft die Sachkunde "LAGA PN 98" für die Probenahme von festen Abfällen nachweisen kann. Als Mindeststandards werden gefordert: Ein Mitarbeiter des bewerbenden Büros oder Bewerbergemeinschaft muss die Sachkunde "LAGA PN 98" für die Probenahme von festen Abfällen nachweisen.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    • Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für Umwelt- und Gewässerschäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Berufsqualifikation der technischen Fach- und Führungskräfte: Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der Bauleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Geowissenschaften und/oder Umweltschutz und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung nach Studienabschluss nachweisen. Zudem muss der Projektleiter die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3, sowie die Fachkunde TRGS 524 und/oder die Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) nachweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist muss das Zertifikat TRGS 519, Anlage 3 Gültigkeit besitzen. Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Geowissenschaften und/oder Umweltschutz und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung nach Studienabschluss nachweisen. Zudem muss der Bauleiter die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3, sowie die Fachkunde TRGS 524 und/oder die Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) nachweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist muss das Zertifikat TRGS 519, Anlage 3 Gültigkeit besitzen.

  • Referenzen: Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), e) Leistungsschritte bzw. -stufen nach AHO Nr. 18 und 43 f) Art der Maßnahme, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der Schadstoffsanierung und der gesamten Rückbaumaßnahme, h) Angaben zur Schadstoffbelastung. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bewerber (Unternehmen / Büro): Wertungskriterium 1: Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 3-1 bis 3-4 gem. AHO Nr. 43 für die Beprobung und Begutachtung von Schadstoffen eines schadstoffverdächtigen Gebäudes im Rahmen eines Umbaus, einer Modernisierung, einer Instandhaltung und/oder Instandsetzung mit einer BGF von mind. 1000 qm. Wertungskriterium 2: Mind. 1 Referenz über die Leistungsstufen 1-4 gem. AHO Nr. 18 für einen Rückbau oder Teilrückbau eines schadstoffbelasteten Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit mind. Asbest als Schadstoff und einer BGF von 1000 qm. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Schadstoffsanierung und/oder der gesamten Rückbaumaßnahme (Rückbau bzw. Teilrückbau) zwischen dem 01.11.2019 und dem Ablauf der Teilnahmefrist. 2. Projektleiter: Wertungskriterium 1: Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 3-1 bis 3-4 gem. AHO Nr. 43 für die Beprobung und Begutachtung von Schadstoffen eines schadstoffverdächtigen Gebäudes im Rahmen eines Umbaus, einer Modernisierung, einer Instandhaltung und/oder Instandsetzung mit einer BGF von mind. 1000 qm. Wertungskriterium 2: Mind. 1 Referenz über die Leistungsstufen 1-4 gem. AHO Nr. 18 für einen Rückbau oder Teilrückbau eines schadstoffbelasteten Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit mind. Asbest als Schadstoff und einer BGF von 1000 qm. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der der Schadstoffsanierung und/oder der gesamten Rückbaumaßnahme (Rückbau bzw. Teilrückbau) zwischen dem 01.11.2019 und dem Ablauf der Teilnahmefrist. 3. Bauleiter: Wertungskriterium 1: Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 3-1 bis 3-4 gem. AHO Nr. 43 für die Beprobung und Begutachtung von Schadstoffen eines schadstoffverdächtigen Gebäudes im Rahmen eines Umbaus, einer Modernisierung, einer Instandhaltung und/oder Instandsetzung mit einer BGF von mind. 1000 qm. Wertungskriterium 2: Mind. 1 Referenz über die Leistungsstufen 1-4 gem. AHO Nr. 18 für einen Rückbau oder Teilrückbau eines schadstoffbelasteten Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit mind. Asbest als Schadstoff und einer BGF von 1000 qm. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der der Schadstoffsanierung und/oder der gesamten Rückbaumaßnahme (Rückbau bzw. Teilrückbau) zwischen dem 01.11.2019 und dem Ablauf der Teilnahmefrist. Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln eine Liste auszufüllen. Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.

  • Beschäftigtenzahl gesamt: Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 4 Beschäftigte betragen.

Zuschlagskriterien

  • Darstellung des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionelle Vorgehensweise: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei dem geplanten Projekt: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB6 Seiten
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