Veröffentlichung 11.02.26 | Abgabefrist 30.03.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag über die vereinbarte Vertragsdauer und das Vertragsvolumen erfüllen zu können.
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in realisierten Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass die angebotenen Dienstleistungen zu seinen Kernkompetenzen gehören und dass er über die erforderlichen Lizenzen und Bewilligungen zur Ausübung dieser Tätigkeit in der Schweiz verfügt.
Der Anbieter verfügt über eine zentrale Ansprechperson, inklusive Stellvertretung, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid innerhalb einer Arbeitswoche herbeiführen kann. Die Account Leitung muss von der gleichen Firma angestellt sein, die auch die Gesamtverantwortung trägt. Die Account Leitung verfügt über genügend Erfahrung in Mandaten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Account Leitung weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen, d.h. der/die Mandatsleiter/in, deren Stellvertreter/in und Projektleitung einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können. Das Sprachniveau beträgt mindestens B1 nach dem gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Der Anbieter ist bereit und in der Lage, Sachmittel und Personal in ausreichender Kapazität (zur Abwicklung der im Pflichtenheft genannten Mengenangaben) mit der für eine sach- und zeitgerechte Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Qualifikation über die ganze Mandatsdauer zur Verfügung zu stellen.Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt nicht als wichtiger Grund.
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