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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Realisierung des Projekts Erweiterung ARA Hallau mit einer EMV-Stufe als Generalplaner (inkl. Statik, Bautechnik, Architektur, Verfahrenstechnik, EMSRL und HLKS). Der Beauftragte übernimmt auch die Gesamtleitung für phasenübergreifende Leistungen gemäss Art. 3.4 SIA Ordnung 103. Eine detailliertere Beschreibung befindet sich in den Submissionsunterlagen beigelegt.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Neubau Wachstation und Bootsgarage in Pfuhl - Schluesselfertige Erstellung
Die Heizversorgung für Alt- und Erweiterungsbau erfolgt über die Gasheizkessel. Das Rohrnetz im Altbau wird erneuert und Heizkörper sowie Ventile ausgetauscht. Zusätzlich wird eine Heizleitung in den Erweiterungsbau verlegt.
Stundenlohnabfrage 2026/2027
Schutz & Rettung Zürich (SRZ) beabsichtigen per 1. Januar 2027 die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb auf dem nichtöffentlichen Gelände des Flughafen Zürich (Airside) sowie der Tätigkeiten ohneZusammenhang mit dem Flughafenbetrieb (Landside) neu auszuschreiben.
In diesem Submissionsverfahren geht es um die Strombeschaffung für die ETH, Empa und Eawag für die Jahre 2029-2030. Die erwartete Strombeschaffung liegt bei etwa 130 GWh pro Jahr.
Die alten Trinkwasserleitungen werden durch Edelstahl ersetzt, Abwasserleitungen komplett neu verlegt, Sanitärobjekte erneuert, und Alle Leitungen werden fachgerecht installiert, gedämmt und auf Brandschutz geprüft.
Die drei ehemals kantonalen psychiatrischen Institutionen, die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) AG, das Psychiatriezentrum Münsingen AG (PZM) und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland – Berner Jura (PDBBJ ; heute: Réseau de l'Arc SA ) wurden per 1. Januar 2017 verselbständigt. Mit dem revidierten Archivierungsgesetz (ArchG), das seit 1. Februar 2025 in Kraft ist, besteht die rechtliche Grundlage, um die weit zurückreichenden Altaktenbestände (insbes. Behandlungsdokumentationen) ins Staatsarchiv zu übernehmen.Im Vorfeld der Revision des ArchG verfasste das Staatsarchiv 2018 einen Bericht zur Archivierung der Psychiatrieakten und sichtete hierfür die Aktenbestände am Standort der drei psychiatrischen Kliniken.2024 besichtigte das Staatsarchiv den Aktenbestand in der Waldau erneut und aktualisierte die Dokumentationen. 2025 kam die Besichtigung der Standorte der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Biel, Bern, Burgdorf und Spiez hinzu. Die Dokumentationen werden ohne Bilder zur Verfügung gestellt, weil darin «besonders schützenswerte Personendaten» enthalten sind.
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Estricharbeiten
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
In diesem Submissionsverfahren geht es um die Strombeschaffung für die ETH, Empa und Eawag für die Jahre 2029-2030. Die erwartete Strombeschaffung liegt bei etwa 130 GWh pro Jahr.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Schierke gesucht.
Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Auslober sind keine öffentlichen Auftraggeber und unterliegen nicht dem Bundesvergabegesetz. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von architektonischen Konzepten für die beiden Baufelder West und Ost . Teilnahmeberechtigt ist nur ein interdisziplinäres Team (bestehend aus zwei Architekturbüros und einem Landschafts architekturbüro)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.