Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung werden im Zuge des o.g. Ausschreibungsverfahrens folgende Leistungen beschaffen: - Kabelfehlerortung und -prüfung zur Störungsbeseitigung im 1-kV und 20-kV Netz im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH. - Rufbereitschaftsdienst 24/7 im Netzgebiet der EWE NETZ Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Bewerber, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 27.04.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung gemäß der Anlage 3a Abfrage weiterer Eignungskriterien, der Anlage 1b Zulassungsprozess 20 kV und des auf die Einreichung des Zulassungsantrags anschließenden Probeauftrags gemäß der Anlage 3b Leitfaden Probeauftrag erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Zulassungsantrag bis zum 27.04.2026 eingehen muss, damit der Bieter rechtzeitig den Zulassungsprozess gem. der Anlage 1b Zulassungsprozess 20kV Monteur und den Probeauftrag bis spät. zum 30.09.2026 abschließen kann. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für Oktober 2026 geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifizierung erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Eptinezumab (ATC: N02CD05) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Etanercept zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
B 294, Kirchberg- und Schlossbergtunnel, Sicherheitstechnische Nachrüstung, Bauliche Maßnahmen (Bau von Rettungsstollen)
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Lieferung und Montage der Kälteerzeugungsanlage in einem komplexen Neubau der Kategorie Bildung und Forschung.
Der Dienst Intervention der Luzerner Polizei ergänzt und erweitert sein Equipment für Einsätze im Bereich Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen. Zusammengefasst als Nachtkampftauglichkeit betitelt.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen (2 Lose) über die Gebäudereinigung am Standort Mittenwald
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Tocilizumab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgrastim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit mit der Wirkstoffkombination aus Betamethason und Calcipotriol in allen Darreichungsformen, ausgenommen Salben und Gele (ATC-Code: D05AX22) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Gemeinde Nümbrecht hat das Ziel, in den strukturell unterversorgten Gebieten der Gemeinde langfristig ein nachhaltiges sowie leistungsfähiges Breitband- bzw. Gigabitnetz (NGA-Netz) zu schaffen. Zu diesem Zweck hat sie bereits in den Jahren 2016 und 2019 für einen Teil des Gemeindegebietes Förderanträge gestellt und jeweils einen Zuwendungsvertrag mit einem Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell abgeschlossen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Filgrastim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC-Code: N07XX07) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Aufnahme in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für F&W Fördern & Wohnen im Open-House-Verfahren
Der Dienst Intervention der Luzerner Polizei ergänzt und erweitert sein Equipment für Einsätze im Bereich Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen. Zusammengefasst als Nachtkampftauglichkeit betitelt.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Natalizumab (Darreichungsform zur intravenösen Anwendung) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Follitropin alfa (ATC-Code: G03GA05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.04.2028 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.