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Gegenstand des Rahmenvertrages sind Untersuchungen und Begutachtung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungen und Begutachtungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Straßenbau - Untersuchungen Leistungsbereich 02: Straßenbau - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 03: Bauwerke - Betonbau Leistungsbereich 04: Bauwerke - Stahlbau Leistungsbereich 05: Bauwerke - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 06: Perfomance-Prüfungen-Asphalt Leistungsbereich 07: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Untersuchungen und Begutachtung im Open-House-Verfahren der Niederlassung West
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu. Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
PRÜFSYSTEM "Aufbau und Betriebsunterstützung für APACHE KAFKA"
Transparenz-Bekanntmachung über den laufenden Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems gemäß § 31 Abs 8 iVm § 40 BVergG zur bedarfsgerechten Beschaffung von Druckleistungen (Digital- und Offset-Druck) sowie der Lieferung und Postaufgabe diverser geschäftsinterner und außenwirksamer Druckerzeugnisse.
PRÜFSYSTEM für "IT-Dienstleistungen im Bereich Data Engineering und Data Science"
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Logistik und Mobilität und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst. Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten. U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Akzeptanzverträgen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens. Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden.
Errichtung eines Prüfsystems (Präqualifikationsverfahren) für die Lieferung von Einheitsketten (Freileitungsarmaturen)
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Category 3 – Design and facilitation of participatory and deliberative processes.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
Under this category the contractor will be required to support the implementation of the online dimension of participatory and/or deliberative processes by helping the contracting authority with the setup, moderation and analysis of the interactive space of the Have Your Say Portal (based on the civic tech platform Decidim integrated into the Europa Web environment).
Category 2 – Selection of participants. Under this category, participating institutions and bodies will request fully integrated (except logistical support which will rely on another procurement procedure) services related to the design, methodology, and facilitation of pan-European or multinational participatory processes, including deliberative ones such as the European Citizens’ Panels, and ones relying on co-creation techniques, such as those described in the background section.
Transparenz-Bekanntmachung über den laufenden Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems gemäß § 31 Abs 8 iVm § 40 BVergG zur bedarfsgerechten Beschaffung und Belieferung (Konfektionierung, Verpackung und der Versand) mit ausgewählten Werbeartikeln. Weiters sind das Branding der Produkte sowie eine Beratung zu aktuellen Trends im Werbeartikelsegment Gegenstand der zu erbringenden Leistungen.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Prüfsystem (Präqualifikationssystem) für die Umstellung (Abrüstung, Transport, Aufrüstung und Inbetriebnahme) von Transformatoren für Umspannwerke im Hoch- und Höchstspannungsnetz
Dynamisches Beschaffungssystem - NH-Sicherungseinsätze und Trennmesser