Noch 6 Tage

ÜSTRA PostDL Los 1 und Los 2 2026

Postdienstleistungen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
17.07.26
Abgabefrist
28.07.26
Öffnung
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.280.000 €
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
E-Mail
alexandra.losch@hlp-rae.de
Telefon
+511262938-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Postgesetz (ggf. iVm § 11 Abs. 1 Postgesetz) und Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;

  • a) Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil, zum Umsatz sowie zum Personalbestand (im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder einzureichen!), b) Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.

  • d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) - (Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder einzureichen!).

  • Einzureichen ist eine Liste über vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren. Als vergleichbar ist dabei ein Auftrag anzusehen, der ein vergleichbares Auftragsvolumen von Briefsendungen (Abholung und Postversand) erfasste, vergleichbar ist aa) für Los 1 mindestens ein jährliches Volumen von 110.000 Briefsendungen über 24 Monate, bb) für Los 2 mindestens ein jährliches Volumen von 50.000 Briefsendungen über 24 Monate. Gefordert werden pro Referenz folgende Mindestangaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt - Nennung des Auftraggebers und einer Ansprechperson - Nennung des Leistungszeitraums und der Projektdauer b) Mindestanforderung Nachzuweisen ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten drei (3) Jahren pro Los.

  • Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, insbesondere zu: - Anlagen und Produktionssysteme, - Transportlogistik/-mittel, - Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge), - Angaben zu stationären Einrichtungen für Zustellung und Ersatzzustellung, - Angaben zur bestehenden sonstigen technischen Ausrüstung.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtpreis: Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt anhand des vom Bieter angebotenen "wertungsrelevanten Gesamtpreises" nach folgender Formel: günstigster Angebotspreis wertungsrelevanter Gesamtpreis = --------------- x 100 Angebotspreis Bieter

  • Qualität der Umsetzung gem. Umsetzungskonzept: Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Umsetzungskonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezigenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist eine sehr hohe ökologische Nachhaltigkeit, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden erfüllt. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen.

  • Qualität des Servicekonzeptes: Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Servicekonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezogenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson sowie eine Servicehotline. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson oder eine Servicehotline. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle wesentlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Es bleiben zahlreichen Fragen offen. Die erreichten Punkte werden addiert und fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtpunkte ein.

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