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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2025
Angebotsfrist
31.12.2026
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoBStB Leistungsbereich 03 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL BitumenStB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
8 Lose

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.01.23
Veröffentlichung
19.06.25
Abgabefrist
31.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Halle (Saale), Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Vergabe.ost@autobahn.de
Telefon
+49 34594099551
Website
https://www.autobahn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird. Folgende Mindestanforderungen gelten je Leistungsbereich

    • Leistungsbereich 1:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) entweder in dem Fachgebiet A oder in dem Fachgebiet H
    • Leistungsbereich 2:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet I.
    • Leistungsbereich 3:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet E oder in dem Fachgebiet H.
    • Leistungsbereich 4:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet G.
    • Leistungsbereich 5:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet BB oder in dem Fachgebiet BE.
    • Leistungsbereich 6:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen der Ebenheit oder für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM oder für die Durchführung von kombinierte Griffigkeitsmessungen (SRT und AM).
    • Leistungsbereich 7:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13.
    • Leistungsbereich 8:
    • Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 und dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
    • (2) Kurzvorstellung des Antragstellenden Prüfinstituts / Unternehmens unter Angabe nachfolgend aufgeführter Mindestinhalte.
    • Folgende Mindestanforderungen gelten für ALLE Leistungsbereiche:
    • Das antragstellende Prüfinstitut / Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:
    • (2.1) Kurze Beschreibung des Prüflabors / Unternehmens
    • (2.2) Schwerpunkte des Prüflabors / Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen (2.3) Es ist ein(e) Ansprechpartnerin für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen.
    • --Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX. des Zulassungsformulars zu verwenden!
    • --Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen.
    • --Die Abgabe der vorstehend geforderten Angaben zur Kurzvorstellung des Prüfinstituts / Unternehmens sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung.
    • Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Prüfinstitut / Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung.
  • Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund dessen sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt. Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden

    • •Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je
    • Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
    • •Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
  • Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.

    • Eintragung im einschlägigen Berufsregister, insbesondere in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
    • . Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
  • Eintragung im einschlägigen Handelsregister, bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.

Zuschlagskriterien

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