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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V Fachlos unbesetzt

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.04.2025
Angebotsfrist
10.12.2026
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.05.2025.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
10.04.25
Vertragsbeginn
01.05.25
Abgabefrist
10.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
E-Mail
bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Telefon
+492117584980

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

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Lose (3)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB8 Seiten
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