Veröffentlichung 23.07.26 | Abgabefrist 20.08.26 | Öffnung 01.10.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt II der Anlage 5 der Teilnahmbedingungen vorzulegen.
Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (in der jeweils aktuell geltenden Fassung) aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Mit dem Angebot ist daher eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" gemäß Abschnitt III der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.
Zuschlagskriterien
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